Einbettzimmer als Regelstandard: Schleswig-Holstein beschließt Kurswechsel in der Krankenhausplanung

Schleswig-Holstein will das Einbettzimmer zum Regelstandard machen. Ob das bundesweit folgt, hängt weniger von Bauplänen als von der ungeklärten Finanzierungsfrage ab…

4. August 2026
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Das Einbettzimmer ist in deutschen Krankenhäusern die Ausnahme: Auf Normalstationen beträgt der Anteil laut Destatis (2025) rund 6,4 Prozent, auf Intensivstationen etwa 27 Prozent. Die Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene empfiehlt in ihrer Leitlinie von 2022 einen Einzelzimmeranteil von mindestens 70 Prozent.

Mit einem Grundsatzbeschluss vom März 2025 (Drucksache 20/3044) strebt der schleswig-holsteinische Landtag an, das Einbettzimmer perspektivisch als Regelleistung zu verankern. Räume sollen so geplant werden, dass bei Bedarf ein zweites Bett aufgestellt werden kann.

Die Studienlage belegt Vorteile. Nach dem Wechsel zu einem reinen Einzelzimmerkonzept in einem Krankenhaus im niederländischen Geleen sanken nosokomiale Infektionen deutlich. Hinzu kommen mehr Privatsphäre, weniger Lärm und höhere Patientenzufriedenheit. Nachteile bestehen bei der Überwachung, bei sozialer Isolation geriatrischer und psychiatrischer Patienten sowie durch längere Laufwege für das Pflegepersonal.

Zwei Einbettzimmer mit eigener Nasszelle benötigen gegenüber einem Zweibettzimmer rund 60 Prozent mehr Fläche. Bei einer 40-Betten-Station können daraus Mehrkosten im mittleren einstelligen Millionenbereich entstehen. Eine englische Studie beziffert den Anstieg des Reinigungsaufwands auf 53 Prozent.

Bislang werden Einbettzimmer über Wahlleistungszuschläge nach § 17 KHEntgG mitfinanziert. Wird das Einzelzimmer zum Standard, entfällt diese Einnahmequelle zumindest teilweise. Sven Hettfleisch und Franziska Görnandt (Accenture) schlussfolgern: Die zentrale Frage ist nicht, ob Einzelzimmer Vorteile bieten, sondern wie der bauliche und betriebliche Mehraufwand dauerhaft finanziert werden kann.

Quelle:
ku-gesundheitsmanagement.de

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