Erweiterter Bewertungsausschuss stoppt vorzeitigen Wegfall der ePA-Vergütung

Der Erweiterte Bewertungsausschuss hat entschieden, dass die Vergütung für die ePA-Befüllung und Terminvermittlungszuschläge bis 31. Dezember 2026 bestehen bleibt…

28. August 2026
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Ärzte und Psychotherapeuten können die Vergütung für die Befüllung der elektronischen Patientenakte sowie die Zuschläge zur Terminvermittlung bis zum 31. Dezember 2026 abrechnen. Der Erweiterte Bewertungsausschuss hat dies auf Initiative der KBV entschieden, nachdem der GKV-Spitzenverband die Streichung beider Leistungen bereits zum 1. Oktober gefordert hatte.

Hintergrund ist das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, das die Abschaffung zahlreicher Leistungen vorsieht und eine Anpassung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs erforderlich machte. Da KBV und GKV-Spitzenverband keine Einigung erzielten, wurde der Erweiterte Bewertungsausschuss eingeschaltet.

Zum 1. Januar 2027 entfallen die entsprechenden Gebührenordnungspositionen. Betroffen sind die Erstbefüllung und Aktualisierung der ePA, die Terminvermittlungszuschläge für Fachärzte sowie die TSVG-Zuschläge für Haus-, Kinder- und Jugendärzte. Ebenfalls gestrichen werden die Pauschale für die Vermittlung von Facharztterminen, die Zuschläge für Kurzzeittherapien in der Psychotherapie sowie die Gebührenordnungsposition für die Beratung zur Organ- und Gewebespende.

Keine Einigung gab es beim Orientierungswert für 2027. Beschlossen wurden jedoch die regionalen Veränderungsraten für Demografie und Morbidität, die neben dem Orientierungswert maßgeblich für die Höhe der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung sind.

Quelle:
aerzteblatt.de

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