Fehlende Leistungsgruppe für gesunde Neugeborene belastet Geburtskliniken
Die fehlende Leistungsgruppe Gesunde Neugeborene erschwert MD-Prüfungen, Zuweisungen und die künftige Vorhaltefinanzierung von Geburtskliniken Level 4…
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Die Leistungsgruppe Gesunde Neugeborene fehlt weiterhin im Bundes-System der Leistungsgruppen. Das führt nach Darstellung von Kaysers Consilium zu Problemen bei LOPS-Prüfungen, bei Zuweisungen durch Landesbehörden und künftig bei der Vorhaltevergütung.
In NRW wurde die Leistungsgruppe Gesunde Neugeborene im Krankenhausplan nicht gesondert ausgewiesen. Gesunde Neugeborene wurden dort in der Planung über die geburtshilfliche Leistungsgruppe Geburten mitgedacht, weil sie in der Regel gemeinsam mit der Mutter versorgt werden. Bei der Übertragung der NRW-Leistungsgruppen auf den Bund wurde die Leistungsgruppe jedoch nicht in die abschließende Liste des BMG aufgenommen.
Aktuell ordnet der LG-Grouper Neugeborene mit einem Geburtsgewicht über 1.500 Gramm der Leistungsgruppe Perinataler Schwerpunkt zu. Krankenhäuser mit Geburtshilfe Level 4 müssen damit bei einer MD-Prüfung Anforderungen nach Level 3 gemäß G-BA-Richtlinie QFR-RL erfüllen. Der Text bewertet diese Hürde für die betroffenen Kliniken als in der Regel nicht erreichbar.
Die fehlende Leistungsgruppe hat auch finanzielle Folgen, weil das Vorhaltebudget an die Zuweisung der korrespondierenden Leistungsgruppe gebunden ist. Planungsbehörden reagieren laut Text zunächst mit Ausnahmezuweisungen der Leistungsgruppe Perinataler Schwerpunkt, um die Versorgung in der Fläche zeitweise zu sichern.
Nachbesserungen über die Rechtsverordnung nach § 135e SGB V oder das Krankenhausreformverbesserungsgesetz blieben aus. Der Bundesrat forderte im November 2025 die Etablierung der Leistungsgruppe, das BMG verwies auf den Leistungsgruppenausschuss. Der Text kritisiert, dass mögliche politische Ziele offen kommuniziert und nicht über verdeckte Gesetzesmechanismen umgesetzt werden sollten.
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