Fördertatbestand 3: Robotik nur als vernetztes Transformationsprojekt förderfähig
Kliniken können Robotik über Fördertatbestand 3 finanzieren, wenn sie als telemedizinisches Netzwerkprojekt geplant ist. Unklare Definitionen erschweren die Antragstellung. Gefordert wird eine präzisere Auslegung durch das BAS für mehr Rechtssicherheit…
- Digitale Klinik
Die Krankenhausreform ist durch das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz Ende 2024 in Kraft getreten. Der Transformationsfonds stellt dafür bis zu 50 Milliarden Euro bereit, weshalb viele Kliniken nun ihre Finanzierung prüfen. Krankenhäuser wollen sich diese Mittel frühzeitig sichern und damit ihre Vorhaben finanzieren.
Medizintechnik gilt grundsätzlich als förderfähig, sofern sie ein fester Bestandteil eines Transformationsvorhabens ist. Bisher hat das Bundesamt für Soziale Sicherung jedoch noch keine abschließende Förderrichtlinie dazu veröffentlicht. Offene Fragen ergeben sich zudem durch das geplante Krankenhausreformanpassungsgesetz. Kliniken müssen deshalb die zentralen Begriffe der Reform vorerst eigenständig auslegen.
Im Fördertatbestand 3 wird zwar die robotergestützte Telechirurgie genannt, doch die genaue Definition fehlt. Ein tragfähiges Konzept entsteht nur dann, wenn Kliniken Robotik nicht isoliert beschaffen, sondern in Netzwerke einbetten. Dazu gehören etwa Teleproctoring, strukturierte Kooperationen, Qualifizierungskonzepte sowie die standortübergreifende Nutzung von Expertise.
Eine präzisere Definition der förderfähigen Systeme wäre für die tägliche Praxis sehr hilfreich. Interoperable robotische Assistenzsysteme sollten förderfähig sein, unabhängig vom räumlichen Abstand zwischen Operateur und System. Dies umfasst Lösungen im OP mit digitaler IT-Einbindung, bauliche Anpassungen sowie die Schulung des Personals. Telechirurgie ist in diesem Zusammenhang weit mehr als nur eine reine Fernoperation.
Die Richtlinie sollte zudem Netzwerke innerhalb eines Trägers ausdrücklich in die Förderung einbeziehen. Solche Strukturen entstehen in der Versorgung oft standortübergreifend oder direkt innerhalb eines Behandlungsteams. Eine klare Regelung würde bundesweit für mehr Planungssicherheit sorgen.
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