G-BA beauftragt IQWiG mit Auswahl weiterer Eingriffe für Zweitmeinungsverfahren
Das IQWiG wird beauftragt, weitere planbare Eingriffe zur Aufnahme in die Zweitmeinungs-Richtlinie zu empfehlen, bei denen im Hinblick auf die zahlenmäßige Entwicklung die Gefahr einer Indikationsausweitung nicht auszuschließen ist…
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Der Gemeinsame Bundesausschuss hat das IQWiG beauftragt, weitere planbare Eingriffe für das Zweitmeinungsverfahren nach § 27b SGB V zu identifizieren. Ziel ist eine Empfehlung für Eingriffe, bei denen aufgrund ihrer zahlenmäßigen Entwicklung eine Indikationsausweitung nicht auszuschließen ist.
Dabei soll das IQWiG auch Projekte des Innovationsfonds nach § 92a SGB V berücksichtigen. Nicht einbezogen werden sollen bereits vom G-BA beschlossene Eingriffe sowie die in Tabelle 12 des Rapid Reports 2020 aufgeführten Eingriffe. Zusätzlich soll das Institut prüfen, ob sich beurteilen lässt, ob die bestehenden und zusätzlich empfohlenen Eingriffe zusammen eine weitgehend umfassende Liste mengenanfälliger Eingriffe ergeben.
Der Ergebnisbericht soll die Eingriffe hinreichend präzise beschreiben. Der G-BA weist darauf hin, dass anschließend voraussichtlich eingriffsspezifische Entscheidungshilfen erstellt werden müssen. Die Empfehlungen sollen jeweils mit der bestehenden Gefahr einer Indikationsausweitung begründet werden. Dazu sollen mögliche Grundlagen wie Mengensteigerungen im Zeitverlauf, Praxisvariationen oder eine unsichere Evidenzbasis dargestellt werden.
Während der Bearbeitung muss das IQWiG regelmäßig berichten, für Rückfragen der G-BA-Gremien zur Verfügung stehen und die Vertraulichkeit der Beratungen beachten. Der Ergebnisbericht ist dem G-BA bis Ende Juni 2027 zu übermitteln.
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