G-BA beschließt weitreichende Maßnahmen zur Entlastung von Krankenhäusern und Ärzten sowie zum Schutz vor Infektionsrisiken

30. März 2020
  • QM

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat im Zusammenhang mit der Pandemie mit SARS-CoV-2 weitere zeitlich befristete Sonderregelungen getroffen. Krankenhäuser und Praxen werden entlastet und Infektionsrisiken für Patienten verringert. Hierzu erklärte Prof. Josef Hecken, unparteiischer Vorsitzender des G-BA, am Freitag in Berlin …

Quelle:

g-ba.de


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