G-BA: Richtlinie ambulante spezialfachärztliche Versorgung § 116b SGB V
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Die Richtlinie regelt das Nähere zum erkrankungsspezifischen Versorgungsangebot der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung, insbesondere die einbezogenen Erkrankungen, den Behandlungsumfang, die personellen und sächlichen Anforderungen an die teilnehmenden Krankenhäuser und vertragsärztlichen Leistungserbringer sowie den Zugang der Patientinnen und Patienten.
In Kraft getreten am: 07.02.2025
Geändert am: 22.11.2024 BAnz AT 06.02.2025 B2
Fassung vom: 21.03.2013 BAnz AT 19.07.2013 B1
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