Geburtshilfe als Daseinsvorsorge ist in Deutschland keine Selbstverständlichkeit mehr

Seit den 1990er Jahren hat sich die Zahl der Geburtskliniken in Deutschland von rund 1.200 auf etwa 550 halbiert, während die Geburtenzahl nur um 15 Prozent sank…

17. Juli 2026
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Deutschland verliert seine Geburtsstationen in einem Tempo, das weit über den demografischen Rückgang hinausgeht. Seit Beginn der 1990er Jahre sank die Zahl der Kliniken mit Geburtshilfe von rund 1.200 auf etwa 550, die verfügbaren Betten schrumpften von fast 70.000 auf rund 24.000. Die Geburtenzahl ging im selben Zeitraum lediglich um etwa 15 Prozent zurück. KOMMUNAL-Chefredakteur Christian Erhardt-Maciejewski nennt das einen „kalten Strukturwandel nach Kassenlage“.

Das Grundproblem liegt in der Finanzierung. Ein Kreißsaal muss rund um die Uhr besetzt sein, unabhängig davon, wie viele Kinder tatsächlich geboren werden. Das bestehende Fallpauschalensystem vergütet diese Bereitschaft nicht ausreichend. Sinkt die Geburtenzahl unter eine wirtschaftliche Schwelle, schließt die Station.

Betroffen sind nicht nur abgelegene Regionen. Im Juli 2026 schloss das St. Josefs-Krankenhaus in Potsdam seine Geburtsstation, obwohl dort im Vorjahr noch 1.638 Kinder zur Welt kamen. In Ludwigsfelde, Strausberg und Forst endete die Geburtshilfe ebenfalls, trotz Bürgerprotesten mit mehr als 3.000 Unterschriften in Forst.

Auf dem Land erreicht laut Erhardt-Maciejewski weniger als jede vierte Schwangere innerhalb von 15 Minuten einen Kreißsaal. Fahrzeiten von 30 bis 40 Minuten sind üblich, unter ungünstigen Bedingungen kann daraus eine Stunde werden. Ungeplante Geburten im Rettungswagen oder auf Autobahnparkplätzen werden deutschlandweit nicht systematisch erfasst.

Die geplante Vorhaltefinanzierung im Rahmen der Krankenhausreform könnte strukturell helfen, greift nach bisherigen Planungen aber erst schrittweise bis Ende des Jahrzehnts. Erhardt-Maciejewski fordert fünf Maßnahmen. Die Herauslösung der Geburtshilfe aus der Fallpauschalenlogik, Anerkennung als Daseinsvorsorge, sofortiges Inkrafttreten der Vorhaltefinanzierung, verbindliche Erreichbarkeitsgrenzen sowie regionale Versorgungsnetze aus wohnortnahen Einrichtungen und spezialisierten Kliniken für Risikofälle.

Quelle:
kommunal.de

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