Geheimdienstreform: Ärzte sollen laut Hartmannbund nicht schlechter gestellt werden als Anwälte

Der Hartmannbund kritisiert, dass der Gesetzentwurf zur Reform des Nachrichtendienstrechts Ärztinnen und Ärzten nur einen abgestuften Schutz der Schweigepflicht zugesteht, und fordert ein absolutes Erhebungsverbot wie für Anwälte…

29. September 2026
  • Politik

Der Hartmannbund fordert den Bundestag auf, die ärztliche Schweigepflicht im geplanten Nachrichtendienstgesetz genauso stark zu schützen wie die Kommunikation von Anwälten, Geistlichen und Abgeordneten. Anlass ist die erste Lesung des Gesetzentwurfs zur Reform des Nachrichtendienstrechts am 24. September 2026.

Der Entwurf sieht in § 32 BVerfSchG ein abgestuftes Schutzsystem vor. Strafverteidiger, Geistliche, Abgeordnete und Rechtsanwälte sollen ein absolutes Erhebungsverbot erhalten. Für Ärztinnen und Ärzte ist dagegen nur ein relativer Schutz geplant, bei dem das öffentliche Aufklärungsinteresse gegen das Vertraulichkeitsinteresse abgewogen wird.

Hartmannbund-Vorsitzender Dr. Klaus Reinhardt hält diese Ungleichbehandlung für nicht akzeptabel. Patientinnen und Patienten müssten offen über Krankheiten, Sexualität, psychische Probleme oder Sucht sprechen können. Ohne verlässliche Vertraulichkeit funktioniere medizinische Behandlung in vielen Fällen nicht.

Der Verband verweist auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 2020 zur strategischen Fernmeldeaufklärung, die dem Gesetzgeber ausdrücklich Gestaltungsspielraum einräumt. Diesen Spielraum solle das Parlament nutzen, um den Schutz im weiteren Verfahren zu stärken.

Positiv bewertet der Hartmannbund, dass der Entwurf den Einsatz von Berufsgeheimnisträgern als Vertrauenspersonen zur Informationsbeschaffung ausschließt, soweit die Informationen dem Zeugnisverweigerungsrecht unterliegen.

Quelle:
hartmannbund.de

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