Wird die Pflegepersonalbemessung ersatzlos gestrichen?
Ein aus dem BMG-Umfeld stammendes Papier sieht die Abschaffung der PPR 2.0 vor, ohne Ersatzinstrument. Eine BMG-Vertreterin bestätigt das auf dem Hauptstadtkongress…
- Pflege
- Politik
Ein seit dem 23. Juni kursierendes Papier aus dem unmittelbaren Regierungsumfeld sieht die Abschaffung der verpflichtenden PPR 2.0 vor, das einzige derzeit einsetzbare Instrument zur Erfassung des Pflegebedarfs in der stationären Versorgung. Eine Vertreterin des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) dementierte auf dem Hauptstadtkongress (HSK) nicht die Herkunft des Papiers und räumte ein, dass ein Nachfolgeinstrument fehlt.
Das Papier, das fünf Punkte zur „Entbürokratisierung und mehr Flexibilität bei der Pflege im Krankenhaus“ benennt, sieht zudem vor, das Pflegebudget wieder in die Fallpauschalen (DRGs) zu reintegrieren. Bislang war im GKV-Spargesetz lediglich eine Deckelung mit hälftiger Tarifrefinanzierung geplant.
DPR-Präsidentin Christine Vogler kritisierte das Vorgehen scharf. Änderungen dieser Tragweite dürften nicht ohne offene Fachdiskussion und Beteiligung der Profession beschlossen werden. Sandra Postel, Präsidentin der Pflegekammer NRW, warnte vor dem Wegfall akademisierter Pflegestellen und neuer Rollenbilder wie der Advanced Nursing Practice. Sarah Lukuc vom Bundesverband Pflegemanagement kritisierte zusätzlich, dass das Papier auch die Einführung eines vergleichbaren Personalbedarfsinstruments für den ärztlichen Dienst verhindern soll.
Als positiv bewertet Postel die im Papier vorgesehene Einführung eines bundeseinheitlichen Klassifikationssystems für Pflegeleistungen, das perspektivisch eine erlöswirksame Vergütung ermöglichen soll. Das GKV-Spargesetz soll planmäßig bis zum 10. Juli 2026 verabschiedet werden.
Gebündelt, stets aktuell und immer handverlesen werden alle Neuigkeiten gesammelt und anwenderbezogen aufbereitet.