Gesetzesentwurf ermöglicht Arbeiten trotz Krankschreibung in reduziertem Umfang
Künftig soll eine Teilzeit-Krankschreibung ab vier Wochen Krankheit möglich sein. Beschäftigte arbeiten reduziert weiter, Arbeitgeber müssen zustimmen. Ärzte kritisieren den Mehraufwand, das Entgeltfortzahlungsgesetz bleibt unverändert…
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Die Bundesregierung hat eine Teilzeit-Krankschreibung beschlossen, die längere Krankheitsphasen flexibler gestalten soll. Beschäftigte können künftig trotz Arbeitsunfähigkeit in reduziertem Umfang arbeiten. Ziel ist eine schrittweise Rückkehr in den Arbeitsalltag bei längeren Erkrankungen.
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass eine ärztlich festgestellte Arbeitsunfähigkeit von mindestens vier Wochen vorliegt. Beschäftigte müssen sich gesundheitlich in der Lage sehen, teilweise zu arbeiten. Ärztinnen und Ärzte legen den Umfang der Arbeitsfähigkeit mit 25, 50 oder 75 Prozent fest. Der Arbeitgeber entscheidet innerhalb von sieben Tagen über die Umsetzbarkeit. Reagiert er nicht, gilt der Arbeitsplatz als geeignet. Eine Anpassung des Arbeitsplatzes muss er jedoch nicht vornehmen.
Als geeignete Fälle nennt der Entwurf psychische Erkrankungen, Wirbelsäulenleiden und onkologische Erkrankungen. Diese erfordern oft eine schrittweise Belastungssteigerung.
Die Entgeltfortzahlung bleibt unverändert. Nach sechs Wochen greift jedoch ein neues Modell: Beschäftigte erhalten anteilig Krankengeld für die nicht geleistete Arbeitszeit. Arbeitgeber zahlen parallel das reduzierte Gehalt.
Kritik kommt von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung. Vorstandschef Andreas Gassen sieht zusätzlichen bürokratischen Aufwand für Praxen. Der Bundestag muss dem Entwurf noch zustimmen.
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