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Gesundheitspolitik

Michael Thieme
  • Welche Positionen nehmen die Selbstverwaltungspartner zu den gesundheitspolitischen Fragestellungen ein?

  • Welche neuen Gesetze treten wann in Kraft?

  • Welche politischen Tendenzen beeinflussen die Gesundheitsökonomie?

  • Gibt es Neuigkeiten aus der Opposition?

Alle politischen Fragen sind auch Fragen der Zukunft. Hier hat alles Platz, vom Gerücht bis zum Gesetz. Themen wie Integrierte Versorgung, Gesundheitsreformen, Disease Management, allgemeine Gesetze und Hygiene sind nur ein geringer Ausblick dieser großen Rubrik.

  • MIW

    G-BA greift doppelte Facharztschiene an

    4. Dezember 2015

    In strukturschwachen Regionen will GBA-Chef Hecken künftig sektorenübergreifend planen. Seine Argumentation: "Die doppelte Facharztschiene können wir uns nicht mehr überall leisten." ... [gelesen: hier]

    Quelle: medinfoweb.de
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  • MIW

    Absage an die Forderung nach einem Gesetz zur Personalbemessung

    3. Dezember 2015

    Anlässlich der öffentlichen Sitzung des Petitionsausschusses ist am Montag die Petentin Sylvia Bühler (Ver.di -Vorstandsmitglied) mit ihrer Forderung abgeblitzt ... [gelesen: hier]

    Quelle: medinfoweb.de
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  • MIW

    Korruptions-Bekämpfungsgesetz sollte überarbeitet werden

    2. Dezember 2015

    Der BVMed spricht sich auf seiner 7. Healthcare Compliance-Konferenz für eindeutigere Regelungen im Gesetz aus ...
    [gelesen: hier]

    Quelle: medinfoweb.de
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  • MIW

    Chemnitz: 'Nach der Reform ist vor der Reform' prognostiziert Diakomed-Chef Lazarides

    2. Dezember 2015

    Klinik-Chefs aus Chemnitz und Umgebung sehen das neue Krankenhaus-Strukturgesetz weiterhin kritisch ... [gelesen: hier]

    Quelle: medinfoweb.de
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  • MIW

    Diskussion über eine Mitfinanzierung der Investitionskosten durch die Krankenkassen wären wünschenswert gewesen

    1. Dezember 2015

    Gesundheitsministerin Barbara Steffens von NRW hätte sich eine Diskussion über Teilmonistik bei der Investitionskostenfinanzierung gewünscht ... [gelesen: hier]

    Quelle: medinfoweb.de
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  • CKiD

    Christliche Krankenhäuser in Deutschland begrüßen Referentenentwurf zum Pflegeberufegesetz

    1. Dezember 2015

    Die Christlichen Krankenhäuser in Deutschland (CKiD) haben die Initiative der Bundesregierung für ein Pflegeberufegesetz und eine generalistische Pflegeausbildung begrüßt. Mit Blick auf den Anstieg der Zahl der Pflegebedürftigen bis 2060 auf geschätzt 4,7 Millionen bundesweit werde eine komplexe Mammutaufgabe endlich angepackt. Gleichzeitig fordern die CKiD eine Beilegung der „politischen Streitereien“ über eine generalistische Ausbildung in der Alten-, Kranken- und Kinderkrankenpflege im weiteren Gesetzgebungsprozess. Die christlichen Krankenhausverbände sprechen sich seit Jahren gemeinsam mit Diakonie und Caritas für die Generalistikaus, die den gestiegenen komplexen Anforderungen in der Pflege gerecht wird und der Pflegequalität einen neuen Schub bringen wird.

    „Der medizinische Fortschritt und die demografische Entwicklung stellen nicht nur höhere Anforderung an die Pflege, sondern verschärfen den Wettbewerb um die besten Nachwuchskräfte“, so Christoph Radbruch, Vorsitzender des Deutschen Evangelischen Krankenhausverbandes (DEKV). „Wir benötigen heute eine Pflegeausbildung, deren Zugänge breit aufgestellt und in sich bildungssystematisch konsistent sind“.

    Der stellvertretende Vorsitzende des Katholischen
    Krankenhausverbands (KKVD), Ingo Morell, ist überzeugt:„Die Versorgung und Pflege oft multimorbider und zunehmend älterer Menschen in den Krankenhäusern muss dringend qualitativ und quantitativ gesichert werden. Dazu brauchen wir jetzt auf Bundesebene eine gemeinsame Kraftanstrengung für eine bundeseinheitliche Regelung im Pflegeberufegesetz und eine breite solidarische Finanzierung auf Länder- und Kostenträgerseite.“

    Die Verantwortungs- und Arbeitsbereiche in der Pflege erfordern eine Ausbildungsqualität, der die christlichen Krankenhäuser entsprechen. KKVD und DEKV bieten der Bundesregierung ihre konstruktive Mitarbeit für den weiteren Gesetzgebungsprozess an.

    Quelle: Christliche Krankenhäuser in Deutschland
  • MIW

    Regierung will mit dem KHSG einen 'grundlegenden Strukturwandel' erreichen

    27. November 2015

    Ein Ziel sei es dabei, die Zahl der Krankenhausbetten zu reduzieren ... [gelesen: hier]

    Quelle: medinfoweb.de
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  • BÄK

    BÄK gibt Auskunft über Verhandlungsstand und beantwortet die wichtigsten Fragen zur neuen GOÄ

    26. November 2015

    Berlin - Mit der Übergabe eines gemeinsamen Konzeptes von Bundesärztekammer und Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV-Verband) zur Novellierung der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) an das Bundesministerium für Gesundheit wurde ein wichtiges Etappenziel auf dem Weg zu einer neuen Gebührenordnung erreicht. Die Bundesärztekammer informierte heute in Berlin die ärztlichen Berufsverbände und die medizinisch-wissenschaftlichen Fachgesellschaften über den Stand der in den vergangenen Monaten streng vertraulich geführten Verhandlungen zum Novellierungsprozeß und beantworte auch gegenüber der Presse grundlegende Fragen zu der geplanten Neuregelung.

    Nachfolgend die wichtigsten Fragen und Antworten zum  GOÄ-Novellierungsprozess im Überblick:

    Gemeinsame Kommission

    Wie setzt sich die Gemeinsame Kommission (GeKo) zur Weiter-entwicklung und Anpassung der GOÄ zusammen (Stimmenverhältnis)?

    Vier Vertreter der BÄK und je zwei Vertreter des PKV-Verbandes und der Beihilfe (Stimmverhältnis Ärzte vs. Kostenträger: 4:4)

    Wie viele Stimmen haben die Ärzte?   Vier

    Werden die Interessen der Ärzte hier angemessen vertreten?

    Die GeKo ist an das Einvernehmensprinzip gebunden, d.h. die Ärzte – aber auch die Kostenträger – können nicht überstimmt werden

    Wer ist darüber hinaus teilnahmeberechtigt?

    Ärzte und Kostenträger können Gäste/Sachverständige hinzuladen (aktueller Diskussionsstand: 2 Gäste/Sachverständige ohne Stimmrecht je Seite)
    Das BMG und die für das Beihilferecht zuständigen obersten Bundes- und Landesbehörden können Vertreter entsenden (ohne Stimmrecht)
    Ein/e Patientenvertreter/in (ohne Stimmrecht)
    Anhörungs- und Gastrecht für die BZÄK, BPtK und DKG bei Betroffenheit (ohne Stimmrecht)

    Welche Aufgaben übernimmt die Gemeinsame Kommission?

    Vorschläge für eine angemessene Abbildung des medizinischen Fortschritts sowie der Förderung und Sicherung der Qualität
    Vorschläge zur frühzeitigen Überführung relevanter Analogbewertungen in eigene Gebührenpositionen
    Regelwerkbasierte Untersuchungen und Korrektur von identifizierten Fehlbewertungen
    Vorschläge zu Möglichkeiten, Umfang, Grenzen und Ausschluss der Steigerung der Gebührensätze und deren Begründung im Einzelfall
    Interpretation und Weiterentwicklung der Abrechnungsbestimmungen der GOÄ
    Empfehlungen zum Umgang mit Informations-, Beratungs- Kennzeichnungs- und Dokumentationspflichten bei Auftragsleistungen

    Welchen Einfluss hat die Gemeinsame Kommission auf die Möglichkeiten der freien Honorarvereinbarung bzw. auf die Höhe des Honorars?

    Die von der GeKo gepflegte Negativliste für den Ausschluss patientenbezogener Steigerungsgründe soll auch für den Abschluss abweichender Honorarvereinbarungen gelten. Dies bedeutet z.B. für den Fall der Aufnahme des Behandlungsumstandes „Beatmung bei Dunkelheit“ in die Negativliste, dass mit dieser Begründung weder der zweifache Steigerungssatz Anwendung finden darf, noch aus diesem Grunde eine abweichende Honorarvereinbarung nach § 2 GOÄ abgeschlossen werden darf.

    Welche rechtliche Legitimation haben die Entscheidungen der GeKo?

    Die Entscheidungen der GeKo haben Empfehlungscharakter, bis zum Letztentscheid des BMG gilt für diese die „Zutreffendheitsannahme“
    Damit erhalten die Empfehlungen der GeKo vergleichbare Bedeutung mit den Empfehlungen des bisherigen Konsultationsausschusses Ärzte

    Was passiert bei fehlendem Einverständnis mit der Entscheidung der GeKo?

    Bei fehlendem Einverständnis innerhalb der GeKo kommt eine Empfehlung nicht zu Stande; das BMG wird dann zu gegebener Zeit entscheiden
    Bei fehlendem Einverständnis eines Arztes oder eines Patienten mit einer Empfehlung der GeKo, steht diesen (wie heute) der Weg einer gerichtlichen Klärung offen

    Welche Entscheidungen trifft das BMG? Welche Rolle spielt das BMG?

    Das BMG ist als Verordnungsgeber weiter unmittelbar für alle letztverbindlichen Regelungen zur Novellierung und die daran anschließende kontinuierliche Weiterentwicklung und Pflege der GOÄ zuständig und wird die (von ihm angenommenen) Empfehlungen der GeKo nachlaufend auf dem Verordnungswege umsetzen. Im Falle einer kontroversen Meinungsbildung in der GeKo, trifft das BMG unter Einbeziehung der jeweiligen Standpunkte die Entscheidung.

    Wie werden die Gemeinsame Kommission und die neu zu schaffende Datenstelle finanziert? Wie hoch ist der Anteil der BÄK?

    Jeweils paritätisch durch die BÄK und den PKV-Verband.  Aktuelle Schätzungen der Kosten für die Erfüllung der Aufgaben der Datenstelle belaufen sich auf 650.000 EUR p.a.; die BÄK müsste die Hälfte dieses Betrages finanzieren.

    Gerät die BÄK bei einer hälftigen Finanzierung von BÄK und PKV nicht ins Hintertreffen?

    Nein, die BÄK bestimmt auch hier mit gleicher Stimmgewichtung ggü. dem PKV-Verband mit und ist – auch hier genauso wie die Kostenträgerseite – nicht überstimmbar.

    Honorarentwicklung

    Welche Auswirkung hat die GOÄ-Reform auf die künftige Honorarentwicklung im privatmedizinischen Bereich?

    Dies kann erst nach vollständigem Abschluss der Verhandlungen abgeschätzt werden.

    Werden die Ärzte ein (zweistelliges) Honorarplus durch die neue GOÄ bekommen? Wenn ja, wie hoch wird das ausfallen?

    Siehe vorhergehende Antwort.

    Warum gibt es nur noch einen 1-fachen und, auch nur in besonderen Fällen, einen 2-fachen Gebührensatz?

    Weil die von der Ärzteschaft geforderte deutliche Anhebung des einfachen Gebührensatzes und dessen nur in Ausnahmefällen möglichen Unterschreitung nur unter der Voraussetzung einer deutlichen Reglementierung der Steigerung durchsetzbar sein wird. Die Möglichkeit zur Vereinbarung abweichender Steigerungssätze mittels abweichender Honorarvereinbarung bleibt dabei unbenommen.  

    Inwieweit wurde der Inflationsausgleich berücksichtigt?

    Der Inflationsausgleich wird von der BÄK eingefordert. Demgegenüber fordern PKV und Beihilfe Absenkungen auf Grund Kostenentwicklungen in technischen Leistungsbereichen. Die Länder und die Beihilfe verweisen zusätzlich auf das sich vor dem Hintergrund des Flüchtlingszustroms verschärfende Problem ihrer angespannten Haushaltslage. Hier wird z.Z. auf einen für beide Seiten tragbaren Interessensausgleich hingearbeitet.

    Inwieweit wird der Inflationsausgleich zukünftig berücksichtigt?

    Durch die künftig – entsprechend der Forderung der Ärzteschaft – fortlaufende Weiterentwicklung und Pflege der GOÄ besteht die Möglichkeit der regelmäßigen Prüfung und Anpassung der Bewertungen der GOÄ

    Werden mit der Begründungspflicht (Nennung des Steigerungsgrundes) und der Negativliste, für die eine Steigerung des Honorars zukünftig unzulässig sein soll, die Möglichkeiten der freien Honorarvereinbarung nicht zukünftig erheblich eingeschränkt?

    Nein, damit wird lediglich sicher gestellt, dass die Negativliste nicht via abweichender Honorarvereinbarung unterlaufen wird (vgl. bitte o.g. Beispiel). Dies wird die Akzeptanz der neuen GOÄ beim Patienten/Versicherten und in der Politik und Öffentlichkeit deutlich erhöhen. Eine deutliche Einschränkung der Möglichkeiten zum Abschluss abweichender Honorarvereinbarungen ist dadurch nicht zu befürchten.

    Was bedeutet das für das unabhängige Vertragsverhältnis zwischen Arzt und Patient?

    Jedenfalls keine nachteilige Einschränkung! Alle Behauptungen, die neue GOÄ vollziehe eine Abkehr vom patientenindividuellen Behandlungsvertrag hin zu einer kollektivvertraglichen Lösung a‘la GKV entbehren erfreulicherweise jeder Grundlage.  

    Welche Möglichkeiten hat der Arzt, wenn er eine Steigerung für notwendig hält, der Steigerungsgrund aber nicht in der Positivliste enthalten ist?
    Dann kann er bei der GeKo – soweit der Steigerungsgrund nicht schon in der Negativliste ausgeschlossen ist – noch mit Wirkung für den betroffenen Behandlungsfall einen Antrag auf Aufnahme des „neuen“ Steigerungsgrundes in die Positivliste stellen

    Wie wollen Sie verhindern, dass die geplante Neuregelung der Bundesärzteordnung (§11b) zur „Erprobung innovativer Versorgungselemente“ nicht zur Einführung einer Öffnungsklausel und damit zur systematischen Unterschreitung der Gebührensätze der neuen GOÄ führt?

    Dadurch, dass die Vereinbarung und Durchführung derartiger Modellvorhaben an das Einvernehmen zwischen BÄK und PKV-Verband gebunden sind und eine Unterschreitung des GOÄ-Gebührensatzes im Rahmen solcher Modellvorhaben ausdrücklich gesetzlich ausgeschlossen wird.

    Transparenz

    § Wie viele Leistungen sind bewertet und fertig legendiert?

    Die Leistungslegendierungen sind nahezu fertig gestellt. Die Bewertungen befinden sich in erster Abstimmung.
    Warum werden Legenden und Bewertungen der einzelnen Leistungen bislang unter Verschluss gehalten?
    Weil im Interesse einer möglichst zügigen Einigung – nicht zuletzt auch auf ausdrücklichen Wunsch des BMG – hierzu Stillschweigen vereinbart wurde.

    Wann tritt die neue GOÄ in Kraft?

    Die BÄK und der PKV –Verband arbeiten weiter auf den 1.10.2016 hin!

    Quelle: Bundesärztekammer
  • Fast 70 Millionen Euro für Stuttgarter Krankenhäuser

    26. November 2015

    Gesundheitsministerin Katrin Altpeter hat Fördermittel in Höhe von 69,25 Millionen Euro für Stuttgarter Krankenhäuser freigegeben. 36,45 Millionen der Gesamtsumme fließen in Neubau- und Neustrukturierungsmaßnahmen am Klinikum Stuttgart Standort Mitte und 32,8 Millionen Euro in Erweiterungsbaumaßnahmen am Robert-Bosch-Krankenhaus.

    „Die beiden großen Stuttgarter Kliniken sind nicht nur für die wohnortnahe Versorgung der Stuttgarterinnen und Stuttgarter, sondern weit über die Stadtgrenzen hinaus sehr wichtig. Damit der hohe Standard der Versorgung auch in Zukunft gehalten werden kann, ermöglicht das Land beiden Krankenhäusern jetzt dringend erforderliche Baumaßnahmen“, so die Ministerin.
    Robert-Bosch-Krankenhaus: Neues Funktionsgebäude

    Am Robert-Bosch-Krankenhaus ermöglicht die Landesförderung unter anderem den Bau eines neuen Funktionsgebäudes. Darin werden alle medizinischen Disziplinen zusammengefasst, die an der onkologischen Behandlung beteiligt sind. Die räumliche Zusammenführung der psychosomatischen Medizin sowie ein breitgefächertes Betreuungsangebot bieten Ärzten und Pflegern die Möglichkeit, zentral auf den Patienten einzugehen und die ansonsten üblichen langen Wege zu vermeiden. Neben der Weiterentwicklung der medizinischen Qualität für die Patienten werden mit diesem Versorgungsangebot auch die betrieblichen Prozesse für die Patienten und Mitarbeiter optimiert.
    Klinikum Stuttgart Standort Mitte: Sanierung und Neubau

    Am Klinikum Stuttgart Standort Mitte fördert das Land ein ganzes Bündel von Maßnahmen. Dazu gehört unter anderem die umfassende Sanierung der Pflegestationen, deren Bausubstanz und technische Ausstattung veraltet sind und unwirtschaftliche Strukturen aufweisen. Mit der Maßnahme wird das Zwei-Bett-Zimmer-Konzept umgesetzt. Da der sich durch den zentralen Neubau ergebende Mehrbedarf an Heizung, Kälte und Strom gedeckt werden muss, wird mit der Landesförderung auch die Kapazität der neuen Energiezentrale ausgebaut.

    Ein Teil des Geldes fließt in den Bau eines neuen Gebäudes für die Strahlentherapie. Der Neubau ist erforderlich, da das bestehende Gebäude dem zentralen Neubau weichen muss. Des Weiteren fördert das Land allgemeine vorbereitende Maßnahmen im Zusammenhang mit dem zentralen Neubau. Dabei geht es vor allem darum sicherzustellen, dass Bereiche, die umgesiedelt werden müssen, an neuer Stelle funktional optimiert betrieben werden können.
    Land stellt Krankenhäusern 2015/2016 rund 900 Millionen Euro zur Verfügung

    Altpeter zufolge ist die Förderung ein deutliches Signal dafür, dass die Landesregierung zu ihrer Verantwortung für die Krankenhäuser in Baden-Württemberg steht. Sie wies darauf hin, dass die Krankenhäuser in diesem und im kommenden Jahr vom Land nahezu 900 Millionen Euro für Investitionen und damit fast 100 Millionen Euro mehr als zuvor bekommen. Der Landtag hatte bei den Haushaltsverhandlungen 2014 dem Vorschlag der Ministerin zugestimmt, die Mittel von vorher 795 Millionen Euro (2013/2014) auf rund 893 Millionen Euro im Doppelhaushalt 2015/16 aufzustocken. Diese Gelder fließen vor allem in die jährlichen Krankenhausbauprogramme einzelner Kliniken, darüber hinaus profitieren davon alle Krankenhäuser über eine pauschale Förderung kleinerer Investitionen und Gerätebeschaffungen.

    Die Ministerin: „Damit steigert die Landesregierung die Mittel für die Krankenhausfinanzierung 2015/2016 im Vergleich zu den beiden letzten Jahren vor dem Regierungswechsel (2009/2010) von damals rund 680 Millionen Euro um mehr als 30 Prozent.“

    Quelle: Ministerium für Arbeit und Sozialordnung Familie Frauen und Senioren - Baden-Württemberg
  • MIW

    Verschenkt Thüringen Krankenhaus-Fördermittel des Bundes in Millionenhöhe?

    25. November 2015

    Der Landesgeschäftsführer der Barmer GEK, Hermann Schmitt, ist "mehr als irritiert, um es vorsichtig zu formulieren“, denn beim Blick auf den Entwurf zum Doppelhaushalt 2016/2017 fällt auf, dass dort kein Geld bereitgestellt wird, um die Zuschüsse aus dem Krankenhausstrukturgesetz in Anspruch nehmen zu können ... [gelesen: hier]

    Quelle: medinfoweb.de
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  • MIW

    Hessische Ärzte warnen vor Krankenhausschließungen

    24. November 2015

    Die Politik müsse bei der Diskussion um die Schließung von Abteilungen oder ganzen Kliniken den Versorgungsbedarf einer alternden Gesellschaft berücksichtigen und darf nicht nur vom Status quo ausgehen ... [gelesen: hier]

    Quelle: medinfoweb.de
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  • MIW

    Krankenhausreform erhöht den Druck auf kleine Häuser

    23. November 2015

    Ein System, das schlechte Leistung mit Sanktionen und Abschlägen bestraft -oder sogar Schließungen von Abteilungen oder ganzen Häusern möglich macht, zieht Folgen nach sich ... [gelesen: hier]

    Quelle: medinfoweb.de
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  • Staatssekretärin Widmann-Mauz: Patienten haben Recht auf Transparenz

    20. November 2015

    Hamburg (ots) - Annette Widmann-Mauz, Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Gesundheit, betonte auf der ZEIT KONFERENZ Gesundheit die Einbindung der Patienten bei der neuen Krankenhausstrukturreform: "Patienten haben das Recht auf Transparenz, Information und Aufklärung", sagte sie in ihrer Keynote. Die Informationen zur Qualität der Krankenhäuser müssten in verständlicher Sprache sowie leicht aufzufinden sein.

    In der anschließenden Diskussion im Hotel Atlantic Kempinski sprach sich auch Professor Karl Lauterbach, Stellvertretender Fraktionsvorsitzender der SPD-Bundestagsfraktion, für eine Vereinfachung der dargestellten Informationen über die Qualität der Krankenhäuser aus: "Der normale Bürger hat doch keine Wahl. Er versteht die Berichte nicht. Es muss einfacher werden", sagte er. Auf die Frage hin, ob er denn selbst in ein Krankenhaus gehen würde, das die Patienten über eigene Qualitätsmängel informiert, antwortete er: "Ich würde natürlich nicht in ein solches Krankenhaus gehen." Er sei jedoch nicht vergleichbar mit normalen Bürgern, da er sich täglich intensiv mit Studien auseinandersetze.

    Auf dem Plenum über Qualität als Maßstab der Krankenhausplanung und Vergütungsstruktur diskutierten weiter Dr. med. Roland Dankwardt (Konzerngeschäftsführer, Asklepios Kliniken GmbH), Dr. Wulf-Dietrich Leber (Leiter Abteilung Krankenhäuser, GKV-Spitzenverband) und Peter Vullinghs (Vorsitzender der Geschäftsführung, Philips GmbH).

    Das vollständige Konferenzprogramm finden Sie online unter www.zeit-konferenzen.de/gesundheit.

    Eine ZEIT KONFERENZ in Zusammenarbeit mit Asklepios Kliniken Hamburg GmbH.

    Quelle: Die Zeit online
  • MIW

    Patientenorientierung als zentrale Herausforderung der europäischen Gesundheitspolitik

    20. November 2015

    Der thematische Schwerpunkt am vierten und letzten Kongresstag war die europäische Krankenhausversorgung: Die "3rd Joint European Hospital Conference" widmete sich im ersten Teil der "Patientenorientierung im Fokus der EU-Gesundheitspolitik" und analysierte im zweiten Teil die "Patientenorientierte Krankenhausversorgung in der Praxis"  ... [gelesen: hier]

    Quelle: medinfoweb.de
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  • MIW

    Die Verknüpfung von Qualität und Vergütung ist ein ambitioniertes Projekt

    20. November 2015

    Rechtssichere Qualitätsindikatoren müssen valide, verlässlich, verhältnismäßig, verbindlich und zuschreibbar sein. Allein das zeigt, wie schwierig es sein wird, Vergütung und Qualität erbrachter Leistungen zu verknüpfen ... [gelesen: hier]

    Quelle: medinfoweb.de
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  • DKG

    38. Deutscher Krankenhaustag

    18. November 2015

    Krankenhausreform: Verbesserungen für Patienten und Kliniken

    "Die Krankenhausreform stellt die Finanzierung der laufenden Kosten der Kliniken auf eine deutlich verbesserte Grundlage", erklärte Prof. Dr. Hans-Fred Weiser, Präsident des 38. Deutschen Krankenhaustages, auf der Eröffnungspressekonferenz des Kongresses. Trotz vieler Nachbesserungen gegenüber früheren Konzeptionen seien jedoch einige negative Regelungen im Reformwerk verblieben. Weiser, zugleich Präsident des Verbandes der leitenden Krankenhausärzte Deutschlands (VLK), kritisierte insbesondere Mängel im Bereich der Qualitätsoffensive. "Es ist nicht sichergestellt, dass die zur Qualitätsmessung notwendigen Indikatoren zeitnah, wissenschaftlich fundiert und in rechtssicherer Form vorgegeben werden können", erklärte der VLK-Präsident. Die Qualität von Krankenhausleistungen ließe sich nach Einschätzung aller Experten ausschließlich durch die Ergebnisqualität sachgerecht bewerten, so Weiser. Darüber hinaus machte er deutlich, dass die stringente Anwendung der Mindestmengenregelung das System der Weiterbildung gefährde. Negativ bewertete Weiser auch die vorgesehene Ausweitung der MDK-Prüfungen.

    Georg Baum, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), machte deutlich, dass aus dem von den Kliniken zunächst heftig kritisierten Gesetzentwurf am Ende eine akzeptable, in vielen Punkten gute Krankenhausreform geworden sei. „In den großen Problembereichen der Betriebskosten – insbesondere der Personalfinanzierung und der ambulanten Notfallfinanzierung – bringt das Reformgesetz wesentliche Verbesserungen“, erklärte Baum. Ausdrücklich begrüßte er die geplante Tarifausgleichsrate, die dem bislang unzumutbaren Zustand entgegengewirkt, dass die Personalkosten stärker ansteigen als die gedeckelten Behandlungspreise. „Entscheidend ist in diesem Zusammenhang, dass die 500 Millionen Euro, die die Krankenhäuser bislang über den Versorgungszuschlag erhielten, nicht gestrichen wurden, sondern in Form eines Pflegezuschlags erhalten bleiben“, stellte Baum klar. Unberührt von der Krankenhausreform bleibe jedoch die absolut unzureichende Investitionsfinanzierung. „Die Leistungsfähigkeit der Kliniken wird weitestgehend vom künftigen Investitionsverhalten der Länder abhängen“, mahnte Baum.

    „Das Krankenhausstrukturgesetz ist ein erster wichtiger Schritt hin zu einer Versorgung, die wieder näher am Patienten ist. Ärzte, Pflegende und Kliniken werden dabei unterstützt, die bislang hochwertige Patientenversorgung auch in Zukunft sicherzustellen“, erklärte Dr. Josef Düllings, Präsident des Verbandes der Krankenhausdirektoren Deutschlands (VKD). Gleichzeitig begrüßte Düllings, dass das Bewusstsein in der Gesellschaft für bestmögliche Qualität, bestmögliche Fehlervermeidung und die patientennahe Versorgung gestiegen sei. Denn steigende Ansprüche an die Patientenversorgung führten auch zu einer Aufwertung von Medizin und Pflege, Ausbildung und Beschäftigung in den Gesundheitsberufen sowie der Kliniken als regionale Wirtschaftsfaktoren. Dagegen kritisierte der VKD-Präsident die unterlassene Neuregelung bei der Investitionsfinanzierung. „Damit können die Klinken die Länder, aber auch den Bund, nicht aus der Verantwortung lassen.“ Diese Problematik gehöre bei den kommenden Landtagswahlen und der Bundestagwahl 2017 erneut auf die Tagesordnung, so Düllings.

    Irene Maier, Pflegedirektorin des Universitätsklinikums Essen, begrüßte das mit der Krankenhausreform angekündigte Pflegeförderprogramm. Bei der konkreten Ausgestaltung solle aber ein genaues Augenmerk auf die Refinanzierungsmöglichkeiten der Kliniken gelegt werden. „Wir brauchen Lösungsansätze, damit der tatsächliche Pflegebedarf in deutschen Kliniken endlich adäquat refinanziert werden kann. Wenn dies nicht sichergestellt wird, müssen Milliardenbeträge bereitgestellt werden, um Behandlungssicherheit und Versorgungsqualität zu erhalten“, machte Maier deutlich. Die Bundesregierung hätte schon Bereitschaft signalisiert, die vorgesehene Summe von 660 Millionen Euro innerhalb der nächsten drei Jahre für das Pflegeförderprogramm weiter aufzustocken. Denn der Mangel an qualifiziertem Pflegepersonal stelle Kliniken heute vielfach vor Herausforderungen – eine Entwicklung, die sich künftig noch verschärfen werde, so die Essener Pflegedirektorin.

    Vielfältiges Kongressprogramm

    Der 38. Deutsche Krankenhaustag bietet den Besuchern vom 16. bis 19. November unter dem Generalthema „Reform 2015 – vom Patienten her gedacht“ zahlreiche gesundheitspolitische und praxisorientierte Veranstaltungen: Das Spektrum reicht vom Forum „Pflege im Krankenhaus“, Krankenhausbau oder IT-Schwerpunktveranstaltungen bis hin zu aktuellen Entwicklungen rund um das MVZ oder zur Qualitätssicherung im Krankenhaus. Interessante Diskussionen und Vorträge sind insbesondere im Zusammenhang mit dem 2016 geplanten Krankenhausstrukturgesetz zu erwarten.

    Ein Highlight des Kongresses ist das Krankenhaus-Träger-Forum. Die sich aus dem Krankenhausstrukturgesetz ergebenen Qualitätsanforderungen sollen sowohl aus Sicht des neu gegründeten Instituts für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) als auch aus dem Blickwinkel der Patienten und der Krankenhausträger diskutiert werden. In der Veranstaltung zur Ambulanten Spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) werden die Referenten unter dem Tagungsvorsitz von Kongresspräsident Prof. Dr. Hans-Fred Weiser Status quo, Perspektiven und aktuelle Rechtsfragen zur ASV beleuchten.

    Die „Pflege von Morgen“ und die Sicherung der Versorgungskontinuität stehen im Forum „Pflege im Krankenhaus“ ebenfalls im Mittelpunkt der Diskussionen. Dabei werden unter anderem der Wandel der Versorgungslandschaft und die Entwicklung von Patienteninformationszentren diskutiert. Der thematische Schwerpunkt am vierten und letzten Kongresstag ist die europäische Krankenhausversorgung: Die „3rd Joint European Hospital Conference“ widmet sich im ersten Teil der „Patientenorientierung im Fokus der EU-Gesundheitspolitik“ und analysiert im zweiten Teil die „Patientenorientierte Krankenhausversorgung in der Praxis“.

    Die Veranstalterin, die Gesellschaft Deutscher Krankenhaustag (GDK), erwartet an den vier Kongresstagen über 1.800 Besucher aus Klinik und Gesundheitspolitik. Ziel des Krankenhaustages ist es, allen Berufsgruppen im Krankenhaus – Ärzten, Krankenhausdirektoren, Controllern, Technikern, Krankenhausträgern und Pflegepersonal – sowie den Partnern im Gesundheitswesen die Gelegenheit zur Diskussion zu geben.

    Das ausführliche Programm des 38. Deutschen Krankenhaustages steht unter www.deutscher-krankenhaustag.de als PDF-Datei zum Herunterladen bereit.

    Der Deutsche Krankenhaustag ist die wichtigste Plattform für die deutschen Krankenhäuser und findet jährlich im Rahmen der MEDICA statt. Die Gesellschaft Deutscher Krankenhaustag mbH (GDK) hat die Aufgabe, den Deutschen Krankenhaustag auszurichten sowie Ausstellungen, Kongresse, Tagungen und Symposien durchzuführen, zu fördern und zu unterstützten. Gesellschafter der GDK sind die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), der Verband der Leitenden Krankenhausärzte Deutschlands (VLK) und der Verband der Krankenhausdirektoren Deutschlands (VKD). Der Pflegebereich ist durch die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Schwesternverbände und Pflegeorganisationen (ADS) und den Deutschen Berufsverband für Pflegeberufe (DBFK) in die Arbeit der GDK eingebunden.

    Quelle: Deutsche Krankenhausgesellschaft
  • MIW

    Gesundheitspolitik auch Thema der Medica 2015

    18. November 2015

    VKD äußert sich positiv über das beschlossene Krankenhausstrukturgesetz - Ambulante Notfallversorgung und Neuregelung der Investitionsfinanzierung bleiben ungelöst ... [gelesen: hier]

    Quelle: medinfoweb.de
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  • MIW

    Gröhe: Die Krankenhausreform dient nicht der 'Marktbereinigung'

    17. November 2015

    Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) betont, das vom Bundestag beschlossene Strukturreformgesetz sei "keine Marktbereinigung", sondern ein Weg zu "transparenterer Qualität der Patientenversorgung" ... [gelesen: hier]

    Quelle: medinfoweb.de
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  • MIW

    Generalistik in der Pflegeausbildung

    17. November 2015

    Die Rechtsverordnung wird den Koalitionsfraktionen noch vor der Beendigung des Gesetzgebungsverfahrens vorliegen ... [gelesen: hier]

    Quelle: medinfoweb.de
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  • MIW

    Kassen und Ministerium streiten über Finanzen für Klinikreform

    16. November 2015

    Berlin (dpa) - Zwischen den gesetzlichen Krankenkassen (GKV) und dem Bundesgesundheitsministerium ist ein Streit über die Verwendung der Mittel aus dem Krankenhausstrukturfonds entbrannt. Das Ministerium will mit einer Verordnung, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, den Krankenkassen-Anteil von bis zu 500 Millionen Euro zum Abbau von Überkapazitäten im Krankenhausbereich in die Haushalte der Länder einstellen ... [gelesen: hier]

    Quelle: medinfoweb.de
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