GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz: DKG erwartet Defizite von fünf Milliarden Euro bei kommunalen Kliniken und Unikliniken
Die DKG bewertet das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz trotz kleinerer Korrekturen als strukturell unverändert schädlich und warnt vor Insolvenzen, Leistungseinschränkungen und einem unkontrollierten Abbau der Krankenhausversorgung…
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Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) lehnt das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz in seiner aktuellen Form grundsätzlich ab. Zwar erkennt sie einzelne Korrekturen gegenüber dem Regierungsentwurf an, etwa beim Pflegebudget und bei Regelungen zur Krankenhausreform. Am Kern des Gesetzes ändere sich dadurch nichts. Die massiven Einsparungen zulasten der Kliniken blieben bestehen.
DKG-Vorstandsvorsitzender Dr. Gerald Gaß warnt, das Gesetz werde einen kalten Strukturwandel auslösen, den die Politik nicht mehr kontrollieren könne. Welche Krankenhäuser bestehen bleiben, würde dann allein die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der einzelnen Standorte bestimmen. Gesundheitspolitische Planungsentscheidungen verlören damit ihre steuernde Funktion.
Konkret rechnet die DKG allein bei kommunalen Krankenhäusern und Unikliniken mit zusätzlichen Defiziten von fünf Milliarden Euro, die sich direkt in kommunalen und Länderhaushalten niederschlagen würden. Viele Kliniken arbeiteten bereits heute mit erheblichen Defiziten.
Besonders kritisch bewertet die DKG die unverändert bestehenden oder verschärften Sparmaßnahmen. Darunter die Ausweitung der MD-Prüfungen, Eingriffe in das DRG-System durch Fallzusammenführung sowie die fortgesetzte Begrenzung der Erlösentwicklung. Das Versprechen der Entbürokratisierung sei nicht eingelöst worden.
Die DKG appelliert an Bundestag und Bundesrat, die Versorgungsfolgen nicht auszublenden, und fordert die Länder auf, im Vermittlungsausschuss die Notbremse zu ziehen und einer Fristverkürzung noch in dieser Woche nicht zuzustimmen.
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