GKV-Gesetz treibt Krankenhäuser in den Bürokratie-Kollaps

Das geplante GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz würde die Zahl der Abrechnungsprüfungen in Krankenhäusern von 440.356 auf über 907.000 pro Quartal mehr als verdoppeln …

10. Juni 2026
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Das geplante GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, über das der Bundestag am 12. Juni 2026 in erster Lesung berät, würde die Abrechnungsprüfungen in deutschen Krankenhäusern drastisch ausweiten. Eine Simulation auf Basis der GKV-Spitzenverband-Quartalsstatistik Q1 2026 zeigt: Die Zahl der zulässigen Prüfungen steigt von 440.356 auf 907.601 pro Quartal, die durchschnittliche Prüfquote pro Klinik von 12 auf 25 Prozent.

Betroffen sind 1.446 Krankenhäuser. Nur 146 von ihnen verbleiben bei der niedrigsten Prüfquote von 5 Prozent, sofern sie eine POM-Quote von mindestens 80 Prozent vorweisen. 372 Kliniken steigen von 5 auf 15 Prozent, 729 von 10 auf 25 Prozent. Die 199 Häuser mit der bisher höchsten Prüfquote von 15 Prozent werden künftig ebenfalls mit 25 Prozent veranschlagt, sind aufgrund ihrer POM-Quote unter 40 Prozent aber faktisch unbeschränkt prüfbar.

Der Personalaufwand ist erheblich. Bei 323 zusätzlichen Prüffällen pro Klinik und Quartal und einem angesetzten Bearbeitungsaufwand von 45 Minuten je Fall ergibt sich ein rechnerischer Mehrbedarf von rund 0,5 Vollzeitkräften pro Klinik. Hochgerechnet auf alle betroffenen Häuser entspricht das einem Gesamtmehrbedarf von 700 bis 750 Vollzeitkräften und rund 350.434 zusätzlichen Arbeitsstunden pro Quartal, allein auf Seiten der Krankenhäuser.

Hinzu kommt, dass die Krankenkassen ihre bestehenden Prüfquoten aktuell nur zu rund 70 Prozent ausschöpfen. Bei Kliniken mit weniger als 500 Fällen pro Quartal liegt die Ausschöpfung sogar nur bei 20 Prozent. Die Autoren fordern mehr Transparenz in den GKV-Quartalsdaten, da eine Zuordnung der Prüfergebnisse zu einzelnen Krankenkassen derzeit nicht möglich ist.

Quelle:
kaysers-consilium.de

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