GKV-Reform bedroht die gynäkologische Versorgung von Millionen Frauen

Ab 2027 budgetiert das GKV-Beitragsstabilierungsgesetz alle gynäkologischen Leistungen streng. Frauenärztinnen warnen vor dem Wegfall von 3,5 Millionen Terminen und wachsendem Kostendruck auf Patientinnen…

31. August 2026
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Das GKV-Beitragsstabilierungsgesetz, noch vor der Sommerpause 2026 verabschiedet, tritt 2027 in Kraft und begrenzt die Kosten in der klinischen und ambulanten Versorgung. Für niedergelassene Frauenärztinnen und -ärzte bedeutet das eine strenge Budgetpflicht, die auch Krebsvorsorge und Schwangerenbetreuung einschließt.

Der Bundesverband der Frauenärztinnen und Frauenärzte prognostiziert, dass bundesweit rund 3,5 Millionen kurzfristige Termine wegfallen könnten. Nicole Mattern, Berliner Landesvorsitzende des Berufsverbandes, beschreibt das Dilemma: Praxen haben zu viele Patientinnen im Pool, können sie aber nicht mehr im bisherigen Umfang betreuen. Besonders belastend ist für sie, dass sie künftig nur noch eine begrenzte Zahl schwangerer Patientinnen aufnehmen darf und langjährige Patientinnen an andere Praxen verweisen muss.

Auch die Wechseljahresberatung ist betroffen. Katrin Schaudig, Präsidentin der Deutschen Menopausegesellschaft, kritisiert den Widerspruch zwischen laufenden Awareness-Kampagnen für Wechseljahre und gleichzeitigen Mittelkürzungen. In Bayern läuft derzeit noch eine Studie zum präventiven Nutzen ausführlicher Wechseljahresberatung für Frauen über 40, doch Schaudig zweifelt daran, dass die Krankenkassen diese Leistung künftig finanzieren werden.

Als Reaktion weichen viele Praxen auf Selbstzahlerleistungen aus. Das können sich nur ein Teil der Frauen finanziell leisten.

Quelle:
mdr.de

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