GKV-Spargesetz treibt Universitätsklinika in Zwei-Milliarden-Defizit
Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz droht deutschen Universitätsklinika 2027 ein Gesamtdefizit von zwei Milliarden Euro zu bescheren. Auch die vorliegenden Änderungsanträge lösen das strukturelle Problem nicht…
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Der Verband der Universitätsklinika Deutschlands (VUD) warnt anlässlich der Beratungen im Bundestagsgesundheitsausschuss. Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz verursacht zusätzliche Erlösverluste von einer Milliarde Euro und treibt das Gesamtdefizit aller deutschen Universitätsklinika im Jahr 2027 auf zwei Milliarden Euro.
VUD-Vorstandsvorsitzender Prof. Jens Scholz erklärt, die pauschalen Einsparmaßnahmen verschärften bestehende strukturelle Finanzierungsdefizite drastisch. Universitätsklinika könnten ihre Versorgungsaufgaben unter diesen Bedingungen zwangsläufig nur noch defizitär erbringen. Die finanziellen Folgen trügen letztlich die Bundesländer.
Die vorliegenden Änderungsanträge bewertet der VUD gemischt. Positiv sei die Streichung der Pflegepersonaluntergrenzen als Kriterium für Leistungsgruppen sowie der Verzicht auf Personalbemessungsinstrumente, der Krankenhäuser bürokratisch entlaste. Kritisch sieht Generalsekretär Jens Bussmann die Ausweitung der Prüfquote. Sie zwinge Universitätsklinika zum Aufbau zusätzlichen Personals, um Anfragen des Medizinischen Dienstes zu bearbeiten. Das sei eine Fehlallokation von Ressourcen.
Die geplanten Änderungen zu neuen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden (NUBs) bewertet der VUD als ersten Schritt, Universitätsklinika als Innovationszentren zu etablieren. Als Referenzmodell nennt der Verband das laufende Modellvorhaben zur Genomsequenzierung.
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