GKV-Sparpaket: Koalition mildert Belastungen mit 64 Änderungsanträgen ab
Kurz vor der Bundestagsabstimmung schwächt die schwarz-rote Koalition das Beitragssatzstabilisierungsgesetz mit 64 Änderungsanträgen ab. Bundeszuschüsse steigen, Zuzahlungen und Familienversicherung werden weniger stark belastet…
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Die schwarz-rote Koalition hat das geplante Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BStabG) kurz vor der Bundestagsabstimmung in dieser Woche mit 64 Änderungsanträgen nachgebessert. Die Änderungen mildern Belastungen für Krankenkassen und Versicherte ab, ohne das Sparpaket grundsätzlich zu verändern.
Beim Bundeszuschuss fällt die Kürzung 2027 mit 1,35 Milliarden Euro geringer aus als ursprünglich geplant. Statt zwei Milliarden Euro werden damit 13,15 Milliarden Euro Bundeszuschuss für 2027 festgeschrieben, ab 2028 sind es 12,95 Milliarden Euro. Für die Gesundheitskosten von Grundsicherungsempfängern erhalten die Kassen 2027 einen Zuschuss von rund einer Milliarde Euro, das sind 750 Millionen Euro mehr als ursprünglich vorgesehen. Dieser Betrag steigt schrittweise auf 1,25 Milliarden Euro 2028 und ab 2031 dauerhaft auf rund 2,75 Milliarden Euro. Gegenfinanziert wird dies durch eine Lenkungssteuer auf zuckergesüßte Getränke, die 2027 rund 650 Millionen Euro einbringen soll.
Bei der beitragsfreien Familienversicherung bleibt die Mitversicherung für Partner, die Kinder unter zwölf Jahren betreuen, kostenfrei. Ursprünglich war die Grenze auf unter sieben Jahre gesenkt worden. Zuzahlungen steigen künftig nicht mehr automatisch jährlich in Höhe der Grundlohnrate.
Der Herstellerabschlag auf Patentarzneimittel wird auf 15,5 Prozent festgeschrieben, statt ihn dynamisch steigen zu lassen. Derzeit liegt er bei sieben Prozent. Der Rabatt auf Impfstoffe beträgt künftig neun Prozent. Zudem sieht das Paket mehr verpflichtende Zweitmeinungsverfahren vor. Die Informationspflicht der Krankenkassen bei Zusatzbeitragserhöhungen entfällt. Das BStabG soll am Freitag im Bundestag verabschiedet und am selben Tag im Bundesrat beraten werden.
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