GKV-SV, DKG und PKV einigen sich auf Pauschalen für sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen (süV)
Die Vergütung für sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen (süV) nach § 115g SGB V ist geregelt. GKV-Spitzenverband, Deutsche Krankenhausgesellschaft und PKV-Verband einigten sich einvernehmlich. Der Start ist voraussichtlich für Januar 2027 geplant…
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Mit einer einvernehmlichen Vergütungsvereinbarung haben GKV-Spitzenverband, Deutsche Krankenhausgesellschaft und PKV-Verband den letzten offenen Baustein für sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen (süV) nach § 115g SGB V geschlossen. Der Betrieb soll voraussichtlich im Januar 2027 beginnen.
Die Vergütung basiert auf Datenanalysen des Institute for Health Care Business (hcb) und sieht feste Pauschalen für drei Jahre vor. Die Finanzierung enthält eine ausgeprägte Vorhaltungskomponente und soll Planungssicherheit für Krankenhäuser sowie gesetzliche und private Krankenversicherung gewährleisten.
Das stationäre Leistungsspektrum der süV wurde bereits im März 2026 festgelegt. Es umfasst internistische und geriatrische Schwerpunkte, darunter akute und chronische Infektionen, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, COPD, gastrointestinale und urogenitale Erkrankungen sowie Ernährungs- und Stoffwechselstörungen. Intensiv- und komplexe Notfallmedizin sind ausgeschlossen. Ergänzend können ambulante und pflegerische Leistungen erbracht werden.
Rechtliche Grundlage ist § 115g SGB V im Rahmen des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes. Die süV bleiben zugelassene Krankenhäuser, unterliegen jedoch nicht der Leistungsgruppensystematik, die ab 2028 verpflichtend wird. Besonders kleinere Häuser erhalten damit eine Möglichkeit zur Neuausrichtung, unabhängig von der künftigen Leistungsgruppenzuordnung.
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