GMK 2026: Länder fordern Kurswechsel bei GKV, Pflege und Krankenhausreform

Die GMK 2026 in Hannover behandelt über 50 Anträge zu GKV, Krankenhausreform, Primärversorgung und Prävention und richtet sich damit direkt an Bundesgesundheitsministerin Nina Warken…

11. Juni 2026
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Die 16 Landesgesundheitsministerien nutzen die GMK 2026 in Hannover, um mit mehr als 50 Anträgen gezielt Einfluss auf die Bundespolitik zu nehmen. Den Vorsitz führt Niedersachsen unter Andreas Philippi (SPD).

Drei politisch brisante Themen stehen bewusst nicht auf der offiziellen Tagesordnung: GKV-Finanzierung, Pflegeversicherung und Details der Krankenhausreform. Sie sollen im vertraulichen „Kamin“-Gespräch mit Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) besprochen werden. Die Bundesregierung hatte den Ländern beim Beschluss im März per Protokollnotiz zugesagt, Pflegepersonaluntergrenzen regelmäßig zu prüfen und die Vorhaltevergütung weiter zu evaluieren.

Auf der offiziellen Tagesordnung steht als Leitantrag die Krisenvorsorge. Weitere Themen sind die Regulierung von Investoren in Medizinische Versorgungszentren (iMVZ) sowie Bürokratieabbau in Arztpraxen und der GKV.

Besondere Aufmerksamkeit gilt dem Antrag zur Einführung eines Primärversorgungssystems. Acht SPD- und grün geführte Landesministerien fordern Facharzttermine innerhalb von vier Wochen und ein einheitliches Steuerungssystem. Das Bundesgesundheitsministerium will ein eigenes Konzept im Sommer vorstellen.

Weitere Schwerpunkte sind Prävention (Zuckerkonsum, Bundesfonds Gesundheit), die Zukunft des Öffentlichen Gesundheitsdienstes nach Auslaufen der Bundesfinanzierung 2026, Impfstoffversorgung, Suchtprävention, Drogenmonitoring sowie die ambulante Weiterbildungsfinanzierung für Ärztinnen und Ärzte. Unter dem Punkt „Verschiedenes“ stehen zudem die Versorgung von Long-COVID- und ME/CFS-Patienten sowie der medikamentöse Schwangerschaftsabbruch auf der Agenda. Die Psychiatrie-Thematik, insbesondere der Datenaustausch zu psychisch kranken Menschen, wird unter dem Tagesordnungspunkt zu den Übergängen zwischen Allgemeinpsychiatrie, forensischer Psychiatrie und Eingliederungshilfe behandelt.

Quelle:
aerzteblatt.de

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