GOÄ-Reform: Referentenentwurf noch 2026 geplant, Inkrafttreten ab 2028 möglich
Das BMG prüft den finalen GOÄ-Entwurf von BÄK und PKV-Verband und will noch 2026 einen Referentenentwurf vorlegen. Ein Inkrafttreten zum 01.01.2028 gilt als möglich…
- Politik
Nach Einschätzung der BÄK gewinnt der GOÄ-Novellierungsprozess auf politischer Ebene an Fahrt. Das Bundesgesundheitsministerium hat eine Projektgruppe eingesetzt, die den finalen Entwurf prüft, den BÄK und PKV-Verband nach dem 129. Deutschen Ärztetag 2025 übermittelt haben.
Parallel hat das BMG ein Gutachten in Auftrag gegeben, das die von BÄK und PKV erarbeiteten Folgenabschätzungen plausibilisieren soll. Auf dieser Grundlage plant das BMG laut BÄK noch in diesem Jahr einen Referentenentwurf vorzulegen und damit das Gesetzgebungs- und Verordnungsverfahren einzuleiten. Ein Inkrafttreten der neuen GOÄ zum 01. Januar 2028 wäre damit möglich.
Nachdem die Kritik am Ärztetagsbeschluss erneut zugenommen hatte, flossen Änderungsvorschläge der beteiligten Berufsverbände und Fachgesellschaften in den Entwurf ein. Diese Anpassungen wurden auch mit dem PKV-Verband abgestimmt.
Nach Inkrafttreten der neuen GOÄ soll die geplante Gemeinsame Kommission (GeKo) die Arbeit fortsetzen, um medizinischen Fortschritt und Kostenentwicklung kontinuierlich für den Verordnungsgeber aufzugreifen. Der aktuelle Entwurf ist auf der Website der Bundesärztekammer einsehbar.
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