Hamburg legt Gutachten zur Krankenhausplanung vor: Leistungsgruppen bestimmen künftige Klinikstruktur
Ein neues Gutachten der Hamburger Sozialbehörde legt fest, welche Leistungen Kliniken künftig anbieten dürfen und bildet die Grundlage für den neuen Hamburger Krankenhausplan…
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Die Hamburger Sozialbehörde hat ein Gutachten zur künftigen Krankenhausplanung vorgelegt. Es bildet die Grundlage dafür, welche medizinischen Leistungen einzelne Kliniken in Hamburg künftig anbieten dürfen.
Das Gutachten erfüllt zwei Funktionen. Es dokumentiert das bisherige Leistungsspektrum der Hamburger Krankenhäuser und zeigt, wie sich die Kliniken selbst für die Zukunft aufstellen wollen, etwa ob sie die Geburtsmedizin ausbauen möchten. Die konkreten Angaben der Kliniken sind vertraulich und nicht öffentlich einsehbar.
Hintergrund ist die Krankenhausreform, die der damalige Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) angestoßen hat. Kern der Reform sind sogenannte Leistungsgruppen, zum Beispiel Herzmedizin und Geburtshilfe. Kliniken müssen künftig nachweisen, dass sie für diese Fachgebiete ausreichend Erfahrung sowie genug Ärztinnen, Ärzte und Pflegekräfte vorhalten. Ziel ist laut Gesundheitsbehörde eine stärkere Spezialisierung der Kliniken.
Der neue Hamburger Krankenhausplan soll nach weiteren Verhandlungen zwischen Behörde und Kliniken bis Ende 2026 fertiggestellt werden.
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