Hartmannbund verlangt verbindliche Strukturen für ärztliche Weiterbildungsverbünde
Der Hartmannbund fordert, die ärztliche Weiterbildung als verbindliches Kriterium in die Krankenhausreform zu integrieren und Weiterbildungsverbünde dauerhaft zu finanzieren…
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Die Krankenhausreform konzentriert medizinische Leistungen über Leistungsgruppen, ohne die Folgen für die ärztliche Weiterbildung systematisch zu berücksichtigen. Der Hartmannbund warnt: Wer diese Folgen ignoriert, riskiert langfristige Lücken bei der Facharztversorgung.
Der Verband unterstützt das aktuelle Positionspapier der Bundesärztekammer zu Weiterbildungsverbünden und verweist auf sein eigenes Papier „Ärztliche Weiterbildung mutig neu denken“ (2026). Darin kritisiert er, dass die Weiterbildungsfähigkeit von Krankenhausstandorten bislang kein verbindliches Planungskriterium ist.
Mit zunehmender Ambulantisierung gewinnen Weiterbildungsverbünde an Bedeutung. Der Hartmannbund setzt dabei auf konkrete Strukturen mit zentralen Anstellungsverhältnissen, strukturierten Rotationen mit klaren Weiterbildungsplänen und festen Koordinationspersonen. Ergänzend schlägt der AK IV ein bundesweit einheitliches, kompetenzorientiertes Modulsystem vor, das klar definierte Lerninhalte statt reiner Fallzahlen vorsieht und mehr Durchlässigkeit zwischen Fachgebieten ermöglicht.
Zugleich betont der Verband, dass hochwertige Weiterbildung nicht kostenneutral zu organisieren ist. Rotationen zwischen Klinik und Praxis sowie Supervisionsleistungen erfordern erheblichen personellen und organisatorischen Aufwand. Der Hartmannbund fordert deshalb eine dauerhafte, tragfähige Refinanzierung der Weiterbildung selbst sowie der Koordinationsleistungen in den Verbünden.
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