Kliniken in Hessen sehen Patientenversorgung durch geplante Einsparungen gefährdet

Hessische Krankenhäuser und das GZO warnen, das geplante GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz verschärfe die Finanzlage und gefährde Versorgung, Investitionen und Arbeitsbedingungen, während Kliniken zusätzliche Aufgaben übernehmen sollen…

28. Mai 2026
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Hessische Krankenhäuser und das Gesundheitszentrum Odenwaldkreis (GZO) warnen, dass das von der Bundesregierung geplante GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz die wirtschaftliche Lage der Kliniken weiter verschärfen und die Patientenversorgung spürbar beeinträchtigen kann. Das Bundeskabinett hat das Gesetz am 29. April 2026 beschlossen. Ziel ist die Stabilisierung der Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung, nach Darstellung der Krankenhäuser jedoch durch Einsparungen zulasten der Kliniken in Milliardenhöhe, obwohl Land Hessen und Krankenhäuser parallel an der Umsetzung der Krankenhausreform arbeiten.

Aus Sicht der Häuser gefährden die vorgesehenen Kürzungen die flächendeckende Versorgung, die Notfallversorgung, notwendige Investitionen in Krisenresilienz sowie faire Arbeitsbedingungen. Das GZO kritisiert besonders die Unterfinanzierung der Notaufnahmen. Jede ambulante Behandlung in der Notaufnahme verursache bereits heute im Durchschnitt ein Defizit von mehr als 100 Euro. Gleichzeitig stiegen die Anforderungen etwa bei Cybersicherheit, Krisenvorsorge und Versorgungssicherheit. Für die Abwehr hybrider Angriffe nennt das GZO bundesweit zusätzliche 2,7 Milliarden Euro, im Verteidigungsfall 14 bis 15 Milliarden Euro. Geschäftsführerin Abir Giacaman warnt, die Kürzungen bedrohten die Versorgung, insbesondere im ländlichen Raum. Bundesweit sollten den Krankenhäusern im kommenden Jahr rund fünf Milliarden Euro entzogen werden, bis 2030 etwa 30 Milliarden Euro. Zugleich seien zusätzliche Aufgaben vorgesehen, etwa ambulante Notfallversorgung über Integrierte Notfallzentren (INZ). Zudem verschärfe die unzureichende Refinanzierung von Tarifsteigerungen den Druck, da viele Kliniken Zuschläge, Zusatzleistungen oder Maßnahmen zur Mitarbeiterbindung kaum noch finanzieren könnten. Die Krankenhäuser appellieren an hessische Bundestagsabgeordnete, deutliche Nachbesserungen am Gesetz zu erreichen, um Versorgungslücken und Risiken für die wirtschaftliche Stabilität zu vermeiden.

Quelle:
gz-odw.de

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