NIS2 erreicht den OP-Saal: Was KRITIS-Pflichten für die Personalüberprüfung im Gesundheitswesen bedeuten
Gesundheitseinrichtungen in Deutschland sind gesetzlich verpflichtet, die Eignung ihrer Mitarbeiter strukturiert zu prüfen. Regulatorische Anforderungen wie BDSG, NIS2 und KRITIS-Vorgaben verschärfen den Handlungsdruck…
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Steigende Regulierungsanforderungen und wachsender Druck auf Patientensicherheit verpflichten Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen und Pharmaunternehmen in Deutschland, ihre Personalüberprüfung systematisch zu gestalten. Rechtsgrundlagen sind das Bundesdatenschutzgesetz, berufsrechtliche Zulassungsvoraussetzungen, Vorgaben der Landesgesundheitsämter sowie die NIS2-Richtlinie für kritische Infrastrukturen. Für KRITIS-eingestufte Einrichtungen gelten verschärfte Sorgfaltspflichten.
Eine professionelle Überprüfung umfasst nationale und internationale Strafregisterauszüge, die Echtheitsprüfung medizinischer Qualifikationen und Lizenzen, die Verifizierung der Beschäftigungshistorie, Identitätsprüfungen sowie den Abgleich mit Sanktions- und Watchlisten. Referenzprüfungen bei früheren Arbeitgebern gehören ebenfalls zum Standardrepertoire.
Weil das deutsche Gesundheitswesen stark international rekrutiert, ist die Überprüfung ausländischer Qualifikationen besonders komplex. Anbieter wie die Schweizer Validato AG verifizieren solche Nachweise nach eigenen Angaben direkt bei Behörden, Kammern und Institutionen in mehr als 200 Ländern.
Grundsätzlich empfiehlt sich eine modulare Prüfstruktur, die verschiedene Rollenprofile und Sicherheitsstufen abbildet. Darüber hinaus sollte eine Mitarbeiterüberprüfung nicht auf den Einstellungsprozess beschränkt bleiben, da sich Risikoprofile durch Lizenzverlust, finanzielle Veränderungen oder neue Strafverfahren im Zeitverlauf verändern können.
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