Hybrid-DRG 2024: Ambulantisierungsgrad wächst nur leicht – viele Fälle bleiben über Nacht

Seit Januar 2024 gilt für fünf Leistungsbereiche eine sektorengleiche Vergütung. AOK-Routinedaten zeigen: Die Fallzahlen nehmen deutlich zu, vor allem bei Vertragsärzten und Vertragsärztinnen. Viele Eingriffe bleiben dennoch stationär mit Übernachtung…

2. Februar 2026
  • Ökonomie

Seit 2024 rechnen Krankenhäuser und Vertragsärzte in fünf Leistungsbereichen einheitliche sektorenunabhängige Fallpauschalen (Hybrid-DRGs) ab. Die Bundesregierung wollte damit Eingriffe aus dem stationären in den ambulanten Bereich verlagern. Eine Auswertung bundesweiter GKV-Routinedaten der AOK der Jahre 2022 bis 2024 zeigt: 360.000 Fälle fielen 2024 unter die neue Regelung. Gegenüber dem Vorjahr stieg die Gesamtzahl um sieben Prozent.

Bei Vertragsärztinnen und Vertragsärzten entwickelte sich die Lage anders. Hier nahmen die Fallzahlen um 23 Prozent zu, die Ausgaben stiegen um 75 Prozent. Viele Leistungen wurden 2024 noch nach dem alten EBM-Abrechnungssystem abgerechnet, obwohl rechtlich Anspruch auf die höhere Hybrid-Vergütung bestand.

Sobald sich die Hybrid-DRG-Vergütung flächendeckend durchsetzt, drohen der gesetzlichen Krankenversicherung Mehrkosten von rund 49 Millionen Euro. Ärztinnen und Ärzte nutzen offenbar rasch die höheren Preise und behandeln mehr Patientinnen und Patienten. Die erhoffte Entlastung der Versicherten durch Effizienzgewinne bleibt damit aus.

Der Ambulantisierungsgrad erhöhte sich von 42 auf 49 Prozent. Allerdings verblieben 28 Prozent der Hybrid-Fälle mit Übernachtung im Krankenhaus. Die strukturelle Verlagerung in den ambulanten Bereich fiel bisher gering aus. Fachleute empfehlen ein systematisches Versorgungsmonitoring.

Quelle:
monitor-versorgungsforschung.de

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