Hybrid-DRG 2026 – Fallzahlen sollen sich verdreifachen

Ab 2026 gelten neue Hybrid-DRG mit erweiterten OPS-Kodes, differenzierten Schweregraden und angepasster Vergütung…

14. November 2025
  • Ökonomie

Die Zahl der Hybrid-DRGs wird im Jahr 2026 von bisher 22 auf 69 ansteigen. Der Erweiterte Bewertungsausschuss, der sich aus KBV, DKG, GKV-Spitzenverband und zwei unparteiischen Mitgliedern zusammensetzt, hat nun die Vergütung der sektorengleich bezahlten Fallpauschalen beschlossen.

Künftig können rund 900.000 Fälle ambulant abgerechnet werden, darunter Appendektomien, Cholezystektomien und kardiologische Diagnostik. Der Leistungskatalog wurde auf 904 OPS-Kodes erweitert. Neu ist die stärkere Differenzierung nach Schweregraden, wodurch die Vergütung feiner abgestuft wird. Sachkosten bleiben weiterhin in den Fallpauschalen enthalten. Leistungen für Kinder und Menschen mit Behinderungen entfallen aufgrund gesetzlicher Änderungen. Da sich KBV, GKV-Spitzenverband und Deutsche Krankenhausgesellschaft zuvor nicht einigen konnten, erfolgte der Beschluss gemäß den gesetzlichen Vorgaben. Die KBV stellt Ärztinnen und Ärzten eine Übersicht der neuen Hybrid-DRG 2026 und zugehörigen OPS-Kodes bereit.

Damit soll die Ambulantisierung erheblich ausgebaut werden. Laut Stefanie Stoff-Ahnis vom GKV-Spitzenverband schaffen die neuen Regelungen mehr Flexibilität und kommen den Patientinnen und Patienten zugute. Zugleich fordert sie, die Preise an den Einheitlichen Bewertungsmaßstab anzupassen, um eine wirtschaftlich faire Vergütung sicherzustellen.

Quelle:
kbv.de

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