Hybrid-DRG ab 2026: KV Nordrhein prüft Genehmigungen neu

Ab 2026 gelten strengere Genehmigungsanforderungen für Hybrid-DRG-Leistungen. Die KV Nordrhein prüft vor Abrechnung, ob ambulante OP-Genehmigungen vorliegen…

6. Januar 2026
  • QM

Mit Wirkung zum 1. Januar 2026 verschärfen sich die Anforderungen bei der Abrechnung von Hybrid-DRG-Leistungen. Die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein prüft systematisch, ob für die jeweilige Leistung eine Genehmigung zum Ambulanten Operieren vorliegt. Grundlage ist eine überarbeitete Abrechnungsvereinbarung, die zwischen der Kassenärztliche Bundesvereinigung und dem GKV-Spitzenverband geschlossen wurde.

Anlass ist die Erweiterung des Hybrid-DRG-Leistungskatalogs. Neu aufgenommen werden unter anderem Leistungen aus der interventionellen Radiologie und der invasiven Kardiologie. Für einzelne Eingriffe ist künftig eine zusätzliche Genehmigung durch die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein erforderlich. Dazu zählen Koronarangiographien, Stentimplantationen, Ballon-Angioplastien, Atherektomien und Thrombektomien.

Praxen und Einrichtungen sollten bestehende Genehmigungen prüfen und gegebenenfalls rechtzeitig ergänzen. Bei Fragen zu den Verfahren unterstützt das Team der Qualitätssicherung der KV Nordrhein.

Quelle:
kvno.de

Medinfoweb
Die etablierte Informationsplattform für Informatik, Ökonomie, Marketing und Qualitätsmanagement im Gesundheitswesen.

Gebündelt, stets aktuell und immer handverlesen werden alle Neuigkeiten gesammelt und anwenderbezogen aufbereitet.