InEK: Datenlieferung gem. § 21 Abs.1 KHEntgG
Das InEK legt das Fehlerverfahren für die § 21-Datenlieferung 2025 offen…
- Ökonomie
Das Inek veröffentlicht die Beschreibung des Fehlerverfahrens für die Datenlieferung gemäß § 21 Abs.1 KHEntgG für das Datenjahr 2025.
Gebündelt, stets aktuell und immer handverlesen werden alle Neuigkeiten gesammelt und anwenderbezogen aufbereitet.