InEK ergänzt Zusatzentgelt ZE191 im Fallpauschalen-Katalog 2026

Im Fallpauschalen-Katalog 2026 wurde das Zusatzentgelt ZE191 für Clesrovimab ergänzt, nachdem sich die Vertragsparteien auf Bundesebene kurzfristig auf die Vergütung geeinigt hatten…

2. Oktober 2026
  • Ökonomie

Die Vertragsparteien auf Bundesebene haben die Vergütung des Arzneimittels Clesrovimab vereinbart. Infolge dieser Einigung wurde das Zusatzentgelt ZE191 in Anlage 2 des Fallpauschalen-Katalogs 2026 eingefügt.

Die Einigung erfolgte kurzfristig am 21. September 2026. Im Anschluss leiteten die Vertragsparteien das Unterschriftenverfahren für eine Ergänzungsvereinbarung zur FPV 2026 ein. Die Ergänzungsvereinbarung steht damit im Zusammenhang mit der Aufnahme des neuen Zusatzentgelts in den Fallpauschalen-Katalog 2026.

Die InEK GmbH stellt die Ergänzungsvereinbarung zur FPV 2026 und den aktualisierten Fallpauschalen-Katalog 2026 ab sofort zur Verfügung. Die Aktualisierung wurde am 30. September 2026 veröffentlicht. Sie umfasst die Einfügung des Zusatzentgelts ZE191 für Clesrovimab in Anlage 2 des Fallpauschalen-Katalogs 2026. Weitere Angaben zur Vergütung oder zur Anwendung des Arzneimittels enthält der Input nicht.

Quelle:
g-drg.de

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