Pressemeldung

InEK: Veröffentlichung der Vergleichsdaten nach § 6 Psych-Krankenhausvergleichs-Vereinbarung

Neben der detaillierten Darstellung für registrierte Nutzer des leistungsbezogenen Vergleichs werden die wesentlichen Leistungen und Kennzahlen für die interessierte Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Die Veröffentlichung erfolgt quartalsweise zum 31.03., 30.06., 30.09. und 31.12. eines Jahres…

13. Januar 2026
  • Ökonomie

Daten des Vereinbarungszeitraums 2024, Stand 31.12.2025:

Bundesländer, für die weniger als vier Krankenhäuser bis zum 31.12.2025 Daten geliefert haben, sind in der folgenden Aufstellung nicht enthalten (Bremen und Mecklenburg-Vorpommern).

Immer dann, wenn keine Vereinbarungsdaten z.B. für ein unbewertetes PEPP-Entgelt für das jeweilige Bundesland vorliegen, werden diese Entgelte in den Tabellen überhaupt nicht ausgewiesen. Wird in einer Tabelle ein Entgelt mit dem Wert „0“ ausgewiesen, ist die Anzahl der datenliefernden Krankenhäuser kleiner als vier.

Quelle:
g-drg.de

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