Intensivmediziner wegen Totschlags verurteilt: LG Essen bestätigt Schuld nach ECMO-Abbruch

Ein Intensivmediziner des Universitätsklinikums Essen wurde wegen Totschlags an einem Covid-19-Patienten rechtskräftig verurteilt. Die Gesamtfreiheitsstrafe beträgt fünf Jahre und sechs Monate…

8. Juli 2026
  • QM

Das Landgericht Essen hat einen Funktionsoberarzt der anästhesiologischen Intensivstation des Universitätsklinikums Essen wegen Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und drei Monaten verurteilt. Zusammen mit bereits rechtskräftigen Strafen aus zwei weiteren Verfahren ergibt sich eine nachträgliche Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten.

Die Verfahren betreffen drei Covid-19-Patienten, bei denen der Arzt im November 2020 lebenserhaltende Maßnahmen abbrach und den Sterbeprozess durch Medikamentengaben beschleunigte. Im nun abgeschlossenen Fall schaltete er das ECMO-Gerät eines schwer erkrankten Patienten ab, reduzierte gleichzeitig Beatmungsdruck und Sauerstoffzufuhr und verabreichte anschließend hohe Dosen von Beruhigungs- und Schmerzmedikamenten sowie Kaliumchlorid, ohne dass hierfür eine palliative Indikation bestand.

Das Gericht stellte fest, dass der Patient zum Zeitpunkt des Abbruchs noch nicht im Sterbeprozess war und bei Fortführung der ECMO-Therapie sicher noch einige Zeit länger gelebt hätte. Zudem hatte der Arzt die Angehörigen bewusst falsch über die verbleibenden Behandlungsmöglichkeiten informiert und den mutmaßlichen Patientenwillen nicht ermittelt.

Das Abschalten des ECMO-Geräts wertete das Gericht als aktives Tun, nicht als Unterlassen. Der Schwerpunkt der Vorwerfbarkeit liege in der aktiven Beendigung der Therapie mit dem Ziel, den Tod herbeizuführen. Eine Rechtfertigung durch den Patientenwillen schied damit aus.

Der BGH hatte das erste Urteil aufgehoben, weil der Kausalzusammenhang zwischen der Medikamentengabe und dem Todeseintritt nicht rechtsfehlerfrei belegt worden war. Nach erneuter Beweisaufnahme kam das LG Essen zum selben Ergebnis.

Quelle:
rechtsdepesche.de

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