Justizministerium plant Klarstellung: ePA-Daten sollen unter Beschlagnahmeschutz fallen
Das Justizministerium bereitet eine gesetzliche Klarstellung vor, damit Daten der elektronischen Patientenakte ausdrücklich dem Beschlagnahmeschutz nach der Strafprozessordnung unterliegen…
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Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz arbeitet an einer gesetzlichen Regelung, die den Beschlagnahmeschutz für Inhalte der elektronischen Patientenakte (ePA) ausdrücklich klarstellen soll. Hintergrund ist eine Forderung von KBV, Bundesärztekammer und Bundespsychotherapeutenkammer, die auf datenschutzrechtliche Lücken und Rechtsunsicherheiten hingewiesen hatten.
Konkret soll klargestellt werden, dass die in der ePA enthaltenen Daten beispielsweise bei polizeilichen Ermittlungen unter den Beschlagnahmeschutz nach der Strafprozessordnung fallen. Bislang hatte der Gesetzgeber auf eine solche Klarstellung verzichtet.
KBV, BÄK und BPtK verweisen darauf, dass es laut Paragraf 97 Absatz 1 der Strafprozessordnung bislang nur ein Beschlagnahmeverbot für die elektronische Gesundheitskarte gibt, aber keine explizite Regelung für die ePA. Zwar werde stellenweise die Auffassung vertreten, der Paragraf schließe den Schutz der ePA ein. Diese Auffassung sei jedoch mit erheblichen Rechtsunsicherheiten verbunden.
Aus Sicht der drei Spitzenorganisationen ist entscheidend, dass sich die Inhalte der ePA regelmäßig nicht im Gewahrsam der Ärztinnen und Ärzte, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten oder anderer zur Zeugnisverweigerung Berechtigter befinden, sondern bei den gesetzlichen Krankenkassen als Anbieter der ePA. Krankenkassen seien keine „mitwirkenden Personen“ im Sinne der Strafprozessordnung. Dies berge die Gefahr, dass der verfassungsrechtlich gebotene Schutz des Vertrauensverhältnisses zwischen Patienten sowie Ärzten und Psychotherapeuten im digitalen Raum gefährdet werde. Justizministerin Stefanie Hubig teilte den Organisationen mit, ihr Haus erarbeite gemeinsam mit dem Bundesministerium für Gesundheit eine entsprechende Regelung. Auch der 129. Deutsche Ärztetag und der 39. Deutsche Psychotherapeutentag hatten sich im vergangenen Jahr für eine Ausweitung des Beschlagnahmeschutzes auf die ePA ausgesprochen.
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