Kaysers-Consilium zur Aktualisierung der LOPS-Richtlinie 2026
Die Anfang Januar 2026 in Kraft getretene LOPS-Richtlinie ändert Prüfzeiträume, Nachweispflichten und Bewertungsmaßstäbe. Krankenhäuser müssen Prüfungen künftig breiter vorbereiten und Personal sowie Geräte langfristig absichern…
- QM
Variable Prüfzeiträume und spätere Nachforderungen
Mit Inkrafttreten der aktualisierten Richtlinie zur Prüfung von Leistungsgruppen und OPS-Strukturmerkmalen am 10. Januar 2026 erhalten die regionalen Dienste des Medizinischer Dienst die Möglichkeit, eigene dreimonatige Prüfzeiträume festzulegen. Diese müssen jeweils bis Ende des Vorjahres veröffentlicht werden. Für 2026 gilt eine Übergangsfrist bis Mitte Januar. Zudem dürfen bei turnusmäßigen Prüfungen nun auch Unterlagen außerhalb des eigentlichen Prüfzeitraums angefordert werden, wenn Hinweise auf späteren Wegfall von Kriterien vorliegen.
Ausweitung des Prüfzeitraums in der Bewertung
Die Richtlinie stellt klar, dass Krankenhäuser Qualitätskriterien nicht nur im Prüfzeitraum, sondern bis zum Abschluss der Prüfung einhalten müssen. Werden Anforderungen nach den drei Monaten nicht mehr erfüllt, gilt das Prüfobjekt als nicht erfüllt. Konkrete Maßstäbe für diese Bewertung bleiben offen und dürften sich erst durch die Prüfungspraxis konkretisieren.
Geräte, Nachprüfungen und Personalbewertung
Gerätenachweise gelten künftig in der Regel fünf Jahre, sofern Geräte unverändert genutzt werden. Bei Austausch oder Stilllegung sind neue Nachweise unaufgefordert vorzulegen. Darüber hinaus kann der Medizinische Dienst bei geänderten Rechtsnormen Nachprüfungen anordnen. Verschärft wurden auch die Anrechnungsregeln für Ärztinnen und Ärzte in mehreren Leistungsgruppen, da eine Nichterfüllung nun alle zugehörigen Gutachten negativ beeinflussen kann. Für Krankenhäuser steigt damit der Koordinations- und Dokumentationsaufwand deutlich.
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