KBV klärt zentrale Rechtsfragen zur ePA für Kliniken

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung beantwortet zentrale Rechtsfragen zur ePA und konkretisiert Pflichten für Praxen und Krankenhäuser. Die Hinweise betreffen Dokumentation, Befüllung, Information und Einsicht…

2. Dezember 2025
  • Digitale Klinik

Die KBV hat im November 2024 zentrale Rechtsfragen zur elektronischen Patientenakte für Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten erläutert, die auch für Kliniken gelten. Praxen und Krankenhäuser müssen dokumentieren, welche Personen auf die Akte zugreifen oder einen Zugriff versuchen. Diese Nachweise lassen sich im Krankenhausinformationssystem über Log-Funktionen abbilden. Vorgaben für den Zeitpunkt der Dateneinstellung bestehen nicht. Behandelnde Fachkräfte können Daten innerhalb eines voreingestellten Zeitraums von 90 Tagen nach Vorliegen der Behandlungssituation einstellen und sollen dabei die Relevanz für die weitere Versorgung berücksichtigen. Beschäftigte müssen Patientinnen und Patienten darüber informieren, welche Daten verpflichtend in die Akte eingestellt werden. Ein Muster stellt die KBV bereit. Die ePA unterstützt die Versorgung, ersetzt jedoch nicht die Anamnese. Eine allgemeine Pflicht zur Einsichtnahme besteht nicht. Behandelnde Fachkräfte dürfen im Rahmen der Sorgfalt auf die Richtigkeit der in der Akte bereitgestellten Inhalte vertrauen, es sei denn, besondere Umstände sprechen dagegen.

Quelle:
synagon.de

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