KBV lehnt Teilarbeitsunfähigkeit ab und kritisiert geplante Verschärfungen bei der Krankschreibung

Die KBV spricht sich für die Beibehaltung der telefonischen Krankschreibung aus und warnt vor 36 Millionen zusätzlichen Behandlungsfällen bei einer Attestpflicht ab dem ersten Krankheitstag…

29. Juli 2026
  • Politik

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) fordert in einem Schreiben an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) den Erhalt der telefonischen Krankschreibung. Das Instrument habe sich bewährt, eine Abschaffung sei auf Grundlage der vorliegenden Datenlage nicht nachvollziehbar. Hinweise auf Missbrauch gebe es nicht. Telefonische Ausstellungen machten zudem nur rund ein Prozent aller Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen aus.

Eine Attestpflicht ab dem ersten Krankheitstag lehnt die KBV ebenfalls ab. Die KBV beziffert die Folgen auf 36 Millionen zusätzliche Behandlungsfälle pro Jahr, was rechnerisch 10,5 zusätzlichen Arbeitstagen pro Praxis entspräche. Dieses Mehrvolumen sei auch angesichts des beschlossenen GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes nicht leistbar.

Als Alternative schlägt die KBV eine Karenzzeit von drei bis fünf Tagen vor, gültig sowohl für Erwachsene als auch für Kindkrankschreibungen. Patienten sollen dabei weiterhin die Möglichkeit behalten, bereits am ersten Krankheitstag freiwillig eine Arztpraxis aufzusuchen.

Darüber hinaus spricht sich die KBV gegen die im GKV-Sparpaket beschlossene Einführung der Teilarbeitsunfähigkeit aus. Die Umsetzung würde erheblichen zusätzlichen Aufwand für die Praxen bedeuten. Die KBV fordert eine Rücknahme dieser Pläne.

Quelle:
aerzteblatt.de

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