Pflegebedürftige sind bei Hitze rechtlich kaum geschützt

Viele Kliniken und Pflegeheime sind auf Hitzewellen unzureichend vorbereitet. Experten fordern verbindliche Mindeststandards, mehr Investitionen und kommunale Schutzkonzepte…

17. Juli 2026
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Während der Hitzephase im Juni starben nach Schätzungen des Robert Koch-Instituts rund 5.100 Menschen an den Folgen hoher Temperaturen, vor allem Ältere. Das übersteigt die jeweiligen Jahreszahlen der drei Vorjahre deutlich. Pflegeschutzverbände und Mediziner bewerten die Vorbereitung vieler Einrichtungen als unzureichend.

Laut einer Umfrage von 2022 verfügten rund 38 Prozent der Krankenhäuser über Klimaanlagen in Patientenzimmern. Gerald Gaß, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Krankenhausgesellschaft, betont jedoch, dass damit keineswegs alle Patientenzimmer dieser Häuser klimatisiert waren. Nachrüstungen scheitern demnach vor allem an fehlenden Investitionsmitteln. Bei Pflegeheim-Neubauten wurden laut Statistischem Bundesamt im vergangenen Jahr nur 14,5 Prozent mit Kühlanlagen ausgestattet.

Rechtlich sind Bewohnerinnen und Bewohner kaum abgesichert. Anders als in Arbeitsräumen existieren keine verbindlichen Richtwerte für Temperatur und Luftfeuchtigkeit in Bewohnerzimmern. Der BIVA-Pflegeschutzbund fordert deshalb die Aufnahme von Mindeststandards beim Hitzeschutz in die Bauverordnungen aller Landesheimgesetze.

Auch ohne Technik ist die Umsetzung von Schutzmaßnahmen uneinheitlich. Einrichtungen mit Trink- und Beobachtungsplänen stehen solchen gegenüber, in denen Verschattung, Lüftung und klare Abläufe fehlen. Der anhaltende Personalmangel verschärft die Lage, denn Hitzeschutzkonzepte entfalten nur dann Wirkung, wenn ausreichend Personal vorhanden ist.

Für alleinlebende Seniorinnen und Senioren empfehlen Experten niedrigschwellige, barrierefreie Kühlangebote wie Bibliotheken oder Gemeinderäume sowie aktive Ansprache durch Nachbarschaftshilfe und Ehrenamtliche. Christian Schulz von der Initiative KLUG verweist auf Frankreich. Gezielte soziale Maßnahmen hätten dort nachweislich Leben gerettet.

Quelle:
journalmed.de

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