KHAG Kabinettsentwurf stärkt Klinikreform: Bund stockt Sondervermögen für Krankenhäuser auf

Der Bund übernimmt mehr Kosten der Klinikreform und entlastet die Länder bei der Finanzierung…

8. Oktober 2025
  • Politik

Der Kabinettsentwurf des Krankenhausanpassungsgesetzes sieht eine deutliche Erhöhung der Bundesmittel für den Transformationsfonds vor. Statt 25 Milliarden sollen künftig 29 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen Infrastruktur fließen. Die Länder tragen noch 21 Milliarden Euro. Bis 2029 beteiligt sich der Bund mit jährlich 3,5 Milliarden Euro, danach bis 2035 mit 2,5 Milliarden Euro.

Damit werden die Länder bei der Modernisierung der Krankenhausstrukturen finanziell entlastet. Förderanträge unterliegen künftig keiner festen Frist mehr, auch Hochschulkliniken können unterstützt werden, sofern Mittel ausschließlich für krankenhausbezogene Projekte verwendet werden. Nicht abgerufene Gelder fließen in die Verwaltung des Bundesamtes für Soziale Sicherung. Zudem werden Ausnahmeregelungen für Kliniken, die Qualitätskriterien noch nicht erfüllen, auf drei Jahre begrenzt. Neu ist auch eine deutlich konkretere Definition von Fachkliniken, die die bisherige starre Prozentregele aufheben soll. Sollten Länder daneben beabsichtigen, einem Krankenhaus eine Leistungsgruppe auch ohne Erfüllung der vorgegebenen Qualitätskriterien zuzuweisen, müsse diese Entscheidung „künftig im Einvernehmen mit den Landesverbänden der Krankenkassen und den Ersatzkassen“ erfolgen.

Quelle:
aerzteblatt.de

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