Pressemeldung

KHAG verkennt Besonderheiten strukturschwacher Regionen

Der Kabinettsentwurf zum Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) ist aus Sicht der katholischen Krankenhäuser eine Enttäuschung. Sie fordern daher substanzielle Nachbesserungen im parlamentarischen Verfahren. Das gilt insbesondere mit Blick auf eine sichere Versorgung in strukturschwachen Regionen.

9. Oktober 2025
  • Politik
  • Ökonomie

Ungewisse Zukunft für kleine Kliniken

Bernadette Rümmelin, Geschäftsführerin des Katholischen Krankenhausverbands: „Die Koalition ist mit dem Anspruch angetreten, die Krankenhausreform substanziell zu verbessern und praxistauglich zu machen. Von diesem Elan ist im KHAG leider nur wenig zu finden. Der Gesetzentwurf bleibt hinter den geweckten Erwartungen deutlich zurück. Insbesondere kleine, systemrelevante Kliniken sehen sich damit kaum lösbaren Herausforderungen gegenüber und schauen in eine ungewisse Zukunft. Verantwortlich dafür sind scharf befristete Ausnahmeregeln und zu starre Vorgaben. Dies wird verschärft durch das aktuelle Modell der Vorhaltebudgets. Es setzt beispielsweise durch seine Koppelung an Mindestvorhaltezahlen neue Fehlanreize. Das alles gefährdet eine sichere Versorgung der Menschen in strukturschwachen Regionen.“

Die katholischen Krankenhäuser haben wiederholt angemahnt, die mit der Krankenhausreform im vergangenen Jahr beschlossenen Vorhaltebudgets auszusetzen und grundlegend zu überarbeiten. Sie muss auf einer solide gemachten regionalen Bedarfsplanung fußen, die von den Ländern konsequent in ihrer Krankenhausplanung umgesetzt wird. Es braucht zudem eine echte Vorhaltekostenfinanzierung, die sich an tatsächlichen Kosten orientiert und Fachbereiche statt Leistungsgruppen zur Basis der Finanzierung macht.

Versorgung in strukturschwachen Regionen gefährdet

„Das KHAG ändert nichts daran, dass bei der Krankenhausversorgung die regionale Perspektive mehr und mehr verloren geht. Wo Ausnahmeregelungen für die Zuweisung von Leistungsgruppen für die medizinische Versorgung nötig sind, können die Länder diese nur noch einmalig für drei Jahre und ausschließlich im Einvernehmen mit den Krankenkassen anwenden. Das verkennt die Besonderheiten regional vernetzter Versorgungsstrukturen, die sich im Sinne der Daseinsvorsorge in Kooperationen medizinisch spezialisiert aufgestellt haben, um in strukturschwachen Regionen resiliente Kapazitäten sicherzustellen. Dies gefährdet dort die Versorgung. Es wird deutlich, dass hier der kleinste politische Kompromiss gefunden werden musste. Nicht einmal dem dringenden und daher einheitlichen Aufruf der Länder mit inhaltlichen Minimalpositionen zur Nachbesserung wurde auf Bundesebene gefolgt“, so Rümmelin weiter.  

Die einzige maßgebliche Verbesserung wurde mit dem Kabinettentwurf bei der Anpassung der Definition von Fachkrankenhäusern vollzogen. Sie soll künftig auf der Krankenhausplanung der Länder basieren. Zudem ist für sie vorgesehen, Qualitätsanforderungen bei der sachlichen Ausstattung in Kooperationen und Verbünden mit anderen Standorten zu erfüllen.

Parlament muss nun nachjustieren

„Das sind wichtige Verbesserungen für die Fachkrankenhäuser. Dieses offene Ohr für praktische Umsetzungsfragen hätten wir uns auch in anderen Bereichen der Krankenhausreform gewünscht. Stattdessen will die Bundesregierung auf Sicht fahren und die absehbaren Probleme mit kurzfristigem Krisenmanagement auffangen. Um dies zu ändern, muss das Parlament das KHAG an weiteren wichtigen Stellschrauben nachjustieren. Dazu gehören insbesondere die Vorhaltefinanzierung, die Versorgungssicherheit auf dem Land und mehr Spielräume für Kooperationen. Nur dann kann die Krankenhausreform zu einem tragfähigen Zukunftsmodell für die Patientenversorgung werden, insbesondere in ländlichen Räumen“, so Rümmelin abschließend. 

Quelle:
die-katholischen-krankenhaeuser.de

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