Kinder in der Hybridversorgung: BDA schlägt Alarm wegen Vergütungschaos

Der BDA begrüßt die Wiedereinbeziehung von Kindern in die Hybridversorgung, lehnt die beschlossene Übergangsvergütung jedoch ab und beantragt eine aufsichtsrechtliche Prüfung beim Bundesministerium für Gesundheit…

10. Juni 2026
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Der Berufsverband Deutscher Anästhesistinnen und Anästhesisten (BDA) kritisiert die von KBV und GKV-Spitzenverband beschlossene Übergangslösung zur Vergütung von Leistungen für Kinder und Jugendliche in der Hybridversorgung als rechtlich, systematisch und praktisch problematisch.

Das Modell sieht vor, dass der Zuschlag ausschließlich durch den operativen Leistungserbringer abgerechnet wird. Die Beteiligung der Anästhesie soll im Innenverhältnis zwischen den Beteiligten geregelt werden. Der BDA benennt drei konkrete Problembereiche: Anästhesistinnen und Anästhesisten erhalten keine Kenntnis darüber, ob und in welcher Höhe ein Zuschlag abgerechnet wurde. Vertragsärztliche Vergütung wird faktisch aus dem KV-System herausgelöst und in individuelle Vereinbarungen verlagert. Zudem wird der Versorgungsaufwand bei Kindern maßgeblich durch den anästhesiologischen Leistungsanteil bestimmt.

Der BDA hatte der KBV zwei Alternativen vorgeschlagen. Eine direkte Zuordnung der Zuschläge nach bestehenden EBM-Bewertungsrelationen oder eine KV-gesteuerte Verteilung auf Basis einer OPS-bezogenen Kennzeichnung. Beide Vorschläge fanden keine Berücksichtigung.

Der Verband wird sich nun an das Bundesministerium für Gesundheit wenden und eine aufsichtsrechtliche Prüfung beantragen.

Quelle:
bda.de

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