Patientenrechte: Klare Regeln für offene Fehlerkultur und Akteneinsicht gefordert
Fehlende Sanktionen schwächen Patientenrechte. Experten verlangen verbindliche Einsichtsrechte und mehr Transparenz…
- Medizin
Das Bürgerliche Gesetzbuch verpflichtet Ärztinnen und Ärzte, über mögliche Behandlungsfehler Auskunft zu geben. Laut Medizinrechtler Dr. Johannes Brocks bleibt diese Pflicht in der Praxis häufig folgenlos, da Sanktionen fehlen. Patientinnen und Patienten hätten zwar nach § 630g BGB und DSGVO Anspruch auf Einsicht in ihre Krankenakten, dennoch würden Unterlagen oft verzögert oder unvollständig herausgegeben. Brocks fordert, Verstöße zu sanktionieren und § 630c BGB entsprechend zu ergänzen. Eine klare Informationspflicht bei erkannten Fehlern könne nicht nur das Vertrauen stärken, sondern auch die Fehlerkultur verbessern. Zudem müsse die Beweisführung im Arzthaftungsrecht an die allgemeinen Regeln des Vertragsrechts angepasst werden, damit eine überwiegende Wahrscheinlichkeit für die Kausalität zwischen Fehler und Schaden genügt.
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