Klinikverbund Hessen: Umfassendes Sparpaket mit einigen Luftschlössern
Der Klinikverbund Hessen begrüßt den breiteren Blick auf GKV-Einsparungen, lehnt aber mehrere Klinikvorschläge als realitätsfern ab. Er warnt vor mehr Bürokratie, Personalverlusten und neuen Risiken für Versorgung und Kommunen…
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Die Finanzkommission Gesundheit hat ihren ersten Bericht zu Einsparmöglichkeiten für die Gesetzliche Krankenversicherung vorgelegt.„Die Finanzkommission hat ein umfassendes Paket von möglichen Sparmaßnahmen erarbeitet, von dem alle Bereiche des Gesundheitswesens betroffen sind. Es ist grundsätzlich zu begrüßen, dass diesmal nicht nur bei Krankenhäusern gespart werden soll, sondern auch in den Bereichen, wo es überhaupt noch Erträge gibt“, erklärt Achim Neyer, Vorstandsvorsitzender des Klinikverbunds Hessen. In Bezug auf die politische und gesetzliche Umsetzung seien die Vorschläge allerdings noch zu diskutieren und an die Realität anzupassen. Zudem müsse daraus nun – wie angekündigt – ein Gesamtpaket geschnürt werden, dass alle Bereiche gleichermaßen beinhalte.
Dabei müsse jedoch berücksichtigt werden, dass bereits aktuell 80 Prozent der Kliniken defizitär arbeiten. „Die Krankenhäuser haben schon in den vergangenen Jahren Einsparungen hinnehmen müssen, sowohl die Behandlungskosten als auch die Investitionen sind dauerhaft unterfinanziert und die Effizienzreserven längst gehoben, jedenfalls soweit sie nicht auf ausufernden bürokratischen Anforderungen beruhen. Im Gegensatz zu anderen Teilen der Gesundheitsversorgung bestehen bei den Krankenhäusern de facto keine Margen mehr, die abgeschöpft werden können“, betont Neyer.Auch der Spielraum der kommunalen Träger der Krankenhäuser des Klinikverbunds Hessen sei ausgereizt. „Die Städte und Landkreise können nicht noch größere Defizite der Krankenhäuser auf Kosten der anderen kommunalen Aufgaben wie Kindergärten, Schulen und Katastrophenschutz stemmen,“ betont Neyer. Im Gegensatz zu den anderen Gesundheitsbereichen gehe es bei den Krankenhäusern nicht nur um weniger Gewinne, sondern um die Existenz.
„Im Krankenhausbereich sind es die erwarteten Themen wie Begrenzung der Budgetsteigerungen, Streichung der Tarifrefinanzierung, Ausweitung der Prüfungen durch den Medizinischen Dienst, die Abschaffung des Pflegebudgets und vieles mehr. Das überrascht nicht und als Krankenhäuser sind wir auch grundsätzlich bereit, unseren Beitrag zu leisten“, erklärt Dr. Julia Hefty, stellvertretende Vorstandsvorsitzende des Klinikverbunds Hessen. Einige Vorschläge seien im Hinblick auf die Zielsetzung der Kommission auch nachvollziehbar, wie die Kopplung der Krankenhausbudgetsteigerungen an die Einnahmeveränderungsrate oder die Wiedereingliederung des Pflegebudgets in die DRG.„Dabei muss die Umsetzung bürokratiearm ausgestaltet werden, was bei den konkreten Vorschlägen der Kommission noch nicht der Fall ist“, betont Hefty. Die berechneten Einsparpotentiale seien allerdings zum Teil bestenfalls optimistisch und manche Umsetzungsvorschläge verursachten einen immensen bürokratischen Aufwand. Dies müsse im Detail noch diskutiert und verbessert werden.
„Einige der Vorschläge sind jedoch unrealistisch, widersprüchlich oder gar völlig absurd“, stellt Reinhard Schaffert, Geschäftsführer des Klinikverbunds Hessen, fest. Widersprüchlich sei beispielsweise einerseits die Absicht, bei der Widereingliederung des Pflegebudgets Milliarden Euro einsparen zu wollen und andererseits festzustellen, dass es in manchen Kliniken offensichtlich noch nicht genug Pflegepersonal zur Einhaltung der Personaluntergrenzen gebe. Zudem müsse klar sein, dass sich die Einsparungen beim Pflegebudget unmittelbar auf das Personal auswirkten. „Wenn laut Kommission mindestens 2,1 Milliarden Euro bei der Wiedereingliederung eingespart werden sollen, dann ergibt das geteilt durch die durchschnittlichen Kosten einer Pflegekraft mindestens 35.000 Stellen, die nicht mehr finanziert sind“, rechnet Schaffert vor. Dies habe erhebliche Konsequenzen für den sozialen und politischen Frieden und die Annahme, dass diese Pflegekräfte dann in anderen Krankenhäusern arbeiten würden, die noch Bedarf hätten, sei illusorisch.
Ebenfalls auf Ablehnung durch den Klinikverbund Hessen stößt der Vorschlag der erneuten Ausweitung der Abrechnungsprüfungen des Medizinischen Dienstes. „Wir haben im Moment einen weitgehend eingespielten Prozess zwischen Krankenkassen, Medizinischem Dienst und Krankenhäusern. Jede Änderung daran ist disruptiv und führt zu Mehraufwand bei allen Beteiligten“, erklärt Schaffert. Zudem habe eine Aufhebung der Quotenregelung bei weitem nicht den erwarteten Effekt, wenn man die durch den Mehraufwand und höheren Personalbedarf entstehenden Mehrkosten dagegen rechne.
Völlig absurd sei der Vorschlag der generellen Fallzusammenführung innerhalb von 30 Tagen auch bei unterschiedlichen Erkrankungen und über Krankenhäuser hinweg. „Das ist wohl eher ein verfrühter Aprilscherz gewesen, denn das ist jenseits jeder medizinischen und abrechnungstechnischen Logik“, sagt Schaffert. Völlig unterschiedliche Krankheitsbilder könnten nicht zu einem Fall und einer DRG zusammengefasst werden, die einzelnen Erkrankungen und Behandlungen wären dann nicht mehr abgebildet und sachgerecht finanziert. Zudem sei dies wegen der Abbildung der Fälle in Leistungsgruppen auch nicht mit der Krankenhausreform zu vereinbaren. „Ich halte es auch für juristisch bedenklich, das Kostenrisiko für eine unabhängige Zweiterkrankung auf das erste behandelnde Krankenhaus zu verlagern; das ist eindeutig ein Risiko der Krankenversicherung“, betont Schaffert. Die Notwendigkeit der Abrechnung zwischen den jeweils behandelnden Krankenhäusern sei zudem ein bürokratisches Monster.
Es gebe auch einige Sparpotentiale, die von der Kommission nicht aufgegriffen worden seien, wie Bürokratieabbau oder die Thematik der Hybrid-DRG. „Es kristallisiert sich immer mehr heraus, dass die Hybrid-DRG durch die Systematik und die Anreize im ambulanten Bereich die Kosten der Krankenkassen in die Höhe treiben und die Einsparpotentiale durch Verlagerung der stationären Fälle eher gering ist; daher wundert es mich, dass dieses Thema von der Kommission nicht aufgegriffen wird“, sagt Schaffert. Es gebe bereits Vorschläge, beispielsweise der DKG, wie die Fehlanreize der Hybrid-DRG vermieden und dadurch Kosten eingespart werden könnten. Denn statt des Ansatzes einer ‚sektorengleichen Vergütung‘ könne durch Konzentration auf den Krankenhausbereich und die Umwandlung in Pauschalen für kurzstationäre und ambulante Behandlung am Krankenhaus das eigentliche Ziel einer zunehmenden Ambulantisierung deutlich besser und schneller erreicht werden.
Im Detail bestehe noch ausführlicher diskussions- und Anpassungsbedarf der Vorschläge. Die Komplexität und die vielfältigen Abhängigkeiten bei der Krankenhausfinanzierung machten es nicht einfach, Einsparmöglichkeiten zu finden, die sich nicht gleichzeitig auf Versorgung und Qualität auswirkten. Auch die kommenden Veränderungen durch die Krankenhausreform seien zu berücksichtigen. „Viel sinnvoller und effektiver wäre ein radikaler Abbau von Bürokratie und Vorgaben, die nur scheinbar der Qualität dienen. Dadurch werden Ressourcen freigesetzt, was allen Beteiligten hilft“, betont Schaffert.
Der Klinikverbund Hessen werde in den nächsten Wochen einzelne Vorschläge genauer analysieren und bewerten.
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