Krankenhäuser akzeptieren Sparmaßnahmen nur mit Deregulierung und Entbürokratisierung als Gegenleistung

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft schlägt ein Paket aus Pflegebudget-Einfrierung, Erlösbegrenzung und mehr ambulanter Versorgung vor, das bis 2030 kumuliert rund 26,87 Mrd. Euro einsparen soll…

2. Juni 2026
  • Politik

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) legt konkrete Vorschläge zur Stabilisierung der GKV-Beitragssätze vor, knüpft ihre Zustimmung aber an klare Bedingungen: Einsparungen dürfen nur dann greifen, wenn gleichzeitig Deregulierung und Entbürokratisierung Handlungsspielräume für die Kliniken schaffen.

Kern des Pakets ist die Einfrierung der hausindividuellen Pflegebudgets auf Basis 2026 für die Jahre 2027 und 2028. Steigerungen sind nur im Rahmen der Tarifrate möglich, Mengensteigerungen sind ausgeschlossen. Das Einsparpotenzial: 1,8 Mrd. Euro in 2027, bis zu 5,98 Mrd. Euro in 2028, kumuliert bis 2030 rund 15,67 Mrd. Euro. Rückwirkende Korrekturen durch das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) lehnt die DKG strikt ab.

Parallel soll die sogenannte Meistbegünstigungsklausel für 2027 bis 2030 ausgesetzt werden. Landesbasisfallwerte sowie Psychiatrie- und Sondereinrichtungsbudgets steigen dann nur im Rahmen der GKV-Einnahmenentwicklung. Für 2027 bis 2029 akzeptiert die DKG zusätzlich einen Abzug von einem Prozent, sofern Effizienzmaßnahmen wirksam werden. Der Tariflohnausgleich bleibt in jedem Fall erhalten.

Als dritten Baustein fordert die DKG ab 2028 erweiterte Möglichkeiten für ambulante, teilstationäre und sektorenübergreifende Behandlungen. Das Einsparpotenzial liegt bei mindestens 1 Mrd. Euro jährlich. Ein erweitertes Zweitmeinungsverfahren soll kumuliert bis 2030 rund 1 Mrd. Euro beitragen.

Ausdrücklich abgelehnt werden willkürliche Ausweitung der MD-Prüfungen, rückwirkende Eingriffe in laufende Geschäftsjahre sowie neue tätigkeitsbezogene Abgrenzungsvorgaben beim Pflegebudget.

Quelle:
daskrankenhaus.de

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