Krankenkassen als Leistungserbringer? BLÄK kritisiert geplantes Gesundheitsdatengesetz
Die BLÄK warnt, das GeDIG ermögliche Krankenkassen den Zugriff auf ePA-Daten und verschiebe damit originär ärztliche Aufgaben auf Kostenträger…
- Digitale Klinik
- Politik
Die Bayerische Landesärztekammer (BLÄK) kritisiert den vom Bundeskabinett beschlossenen Entwurf des Gesetzes für Daten und Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) als Eingriff in die bewährte Rollenverteilung im deutschen Gesundheitssystem.
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Krankenkassen Diagnosen, Medikationen und weitere Inhalte der elektronischen Patientenakte (ePA) nutzen dürfen, um Versicherte über mögliche Gesundheitsrisiken zu informieren. Zusätzlich sollen sie weitere gesundheitsbezogene Daten erheben und in sogenannten Reallaboren neue Formen der Verarbeitung personenbezogener Gesundheitsdaten erproben dürfen.
BLÄK-Präsident Dr. Gerald Quitterer hatte bereits beim Sommergespräch der BLÄK am 17. Juli 2026 vor einem Paradigmenwechsel gewarnt. Die geplanten Befugnisse würden Krankenkassen vom Kostenträger zum Leistungserbringer machen. Die BLÄK erkennt zwar die Notwendigkeit weiterer Digitalisierung im Gesundheitswesen an, sieht das GeDIG an zentralen Punkten jedoch als Grenzüberschreitung.
Die Kammer betont, dass medizinische Beratung und Behandlung eindeutig in der Verantwortung der behandelnden Ärztinnen und Ärzte verbleiben müssen. Nur so könnten Entscheidungen unabhängig, auf Grundlage der individuellen Krankengeschichte und ausschließlich am Patientenwohl orientiert getroffen werden. Das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient dürfe durch das GeDIG nicht beeinträchtigt werden.
Gebündelt, stets aktuell und immer handverlesen werden alle Neuigkeiten gesammelt und anwenderbezogen aufbereitet.