KV Nordrhein vereinfacht Hybrid-DRG-Abrechnung für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte
Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte können ambulante Operationen über Hybrid-DRG Plus der KV Nordrhein direkt aus dem Praxissystem abrechnen. Die Kassenärztliche Vereinigung übernimmt Datenaustausch, Zahlungsüberwachung und Beratung…
- Ökonomie
Die KV Nordrhein hat eine Abrechnungslösung für hybride Fallpauschalen entwickelt. Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte übermitteln Abrechnungsdaten per Mausklick aus ihrem Praxisverwaltungssystem. Die KV regelt anschließend den Kontakt zu den Krankenkassen und alle weiteren Schritte.
Hybrid-DRG ermöglichen seit zwei Jahren einheitliche Vergütungen für ausgewählte ambulante Operationen. Eine zertifizierte Grouper-Software ordnet Diagnosen und Prozeduren automatisch zu. Die KV bietet persönliche Beratung bei Beanstandungen und begleitet strittige Fälle.
Die Anmeldung erfolgt online über das Mitgliederportal, Ärztinnen und Ärzte treten der Hybrid-DRG-Abrechnungsvereinbarung bei. Für bestimmte Leistungen wie invasive Kardiologie ist seit 2026 eine gesonderte Genehmigung erforderlich. Die KV zahlt monatlich aus. Dirk Schultejans, Bereichsleiter Honorarabrechnung, empfiehlt Kooperationsverträge zwischen beteiligten Ärztinnen und Ärzten. Die KV rechnet jährlich mehr als 200 Millionen Euro für rund 1.000 Leistungserbringende ab.
Gebündelt, stets aktuell und immer handverlesen werden alle Neuigkeiten gesammelt und anwenderbezogen aufbereitet.