Länder fordern verbindlichen Rahmen für sektorenübergreifende Versorgung
Bund und Länder bleiben beim Krankenhausreformanpassungs-Gesetz uneins. Die Länder fordern verbindliche Regeln für sektorenübergreifende Versorgung und eine Neukonzeption der Vorhaltevergütung…
- Politik
Die Bundesländer haben im Zuge des Krankenhausreformanpassungs-Gesetzes umfangreiche Änderungsforderungen an den Bund übermittelt. Besonders kritisiert wird der fehlende Rechtsrahmen für sektorenübergreifende Versorger nach §115g SGB V. Diese Einrichtungen gelten als zentraler Bestandteil der Reform, werden laut Ländern aber bislang unzureichend berücksichtigt. Sie sollen die Versorgung im ländlichen Raum sichern und flexibler auf regionale Bedarfe reagieren können.
Darüber hinaus fordern die Länder eine Vereinfachung der Abrechnungssystematik, insbesondere durch die Aufhebung der Trennung zwischen Krankenhaus- und Pflegeabteilungen. Zudem wird eine neue Leistungsgruppe für Neugeborene in Geburtskliniken, die Beibehaltung von Förderbeträgen bis über 2027 hinaus sowie eine Überarbeitung der Vorhaltevergütung verlangt. Diese führe laut Ländern zu falschen Anreizen und benachteilige kleinere Häuser. Der Bundestag debattiert das Gesetz erstmals am Mittwoch, die endgültige Bundesratsstellungnahme steht am 21. November an.
Gebündelt, stets aktuell und immer handverlesen werden alle Neuigkeiten gesammelt und anwenderbezogen aufbereitet.