LOPS-Richtlinie 2026 liegt als Entwurf mit offenen Genehmigungsdaten vor

Die LOPS-Richtlinie des Medizinischen Dienstes Bund liegt mit Stand 24.04.2026 vor, enthält aber noch Platzhalter für Genehmigung und Inkrafttreten durch das BMG…

5. Mai 2026
  • MD

Die LOPS-Richtlinie des Medizinischen Dienstes Bund liegt mit Stand 24.04.2026 als Richtlinie zu Prüfungen von Qualitätskriterien der Leistungsgruppen und OPS-Strukturmerkmalen vor. Das Dokument nennt jedoch noch keine konkreten Daten für Erlass, Genehmigung durch das Bundesministerium für Gesundheit und Inkrafttreten. An diesen Stellen stehen (noch) Platzhalter.

Die Richtlinie regelt Prüfungen der Medizinischen Dienste nach § 275a Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und 2 SGB V sowie die Datenbank des Medizinischen Dienstes Bund nach § 283 Absatz 5 SGB V. Sie umfasst Leistungsgruppenprüfungen und OPS-Strukturprüfungen. Grundlage sind unter anderem Qualitätskriterien nach § 135e SGB V und abrechnungsrelevante OPS-Strukturmerkmale.

Für Krankenhäuser beschreibt die Richtlinie zentrale Verfahrensschritte: Beauftragung oder Beantragung der Prüfung, gezielte Unterlagenanforderung, Prüfzeitraum, Erledigungsarten, Mitwirkungspflichten, Gutachten sowie Bescheide und Bescheinigungen bei OPS-Strukturprüfungen. Prüfungen können schriftlich, vor Ort oder kombiniert erfolgen.

Quelle:
md-bund.de

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