Marburger Bund jubelt über „gescheiterte“ 30-Minuten-Regel – doch das Urteil sagt etwas anderes

Das LAG Niedersachsen kippt eine konkrete 30-Minuten-Dienstanweisung in einer CPU-Konstellation, nicht die Strukturvorgabe selbst. Kliniken müssen Organisation und Vertragsgrundlagen prüfen, sonst bleibt das Risiko bestehen…

28. Mai 2026
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Das Urteil des LAG Niedersachsen (rechtskräftig nach Rücknahme der Revision) beendet nach Darstellung von Remco Salomé nicht die 30-Minuten-Regel, sondern kippt eine konkrete Dienstanweisung im Rufbereitschaftsdienst. Geklagt hatte ein Kardiologe, der binnen 30 Minuten „am Patienten“ sein sollte. Der Autor ordnet die Entscheidung als CPU-Konstellation im Herzkatheterlabor ein, bezogen auf das Modul „Durchblutungsstörungen am Herzen“ nach § 28 der G-BA-Notfallstrukturen-Richtlinie zu § 136c Abs. 4 SGB V, das als Ersatzregelung für Häuser mit CPU beschrieben wird.

In der Begründung spielen 13 Minuten innerklinische Wegezeit und 17 Minuten Umkleidezeit für Funktions- und Schutzkleidung eine zentrale Rolle. Diese Kombination sei typisch für den Spezialarbeitsplatz Herzkatheterlabor und nicht ohne Weiteres auf Intensivstation oder Notaufnahme übertragbar. Salomé betont, dass die Richtlinie und OPS-Strukturmerkmale unverändert bleiben und der MD die 30-Minuten-Anforderungen weiter prüfen werde.

Kern der Entscheidung sei die fehlende Rechtsgrundlage im Direktionsrecht. Unter TV-Ärzte/VKA lasse sich eine konkrete Minutenzahl nicht einseitig festsetzen, gestützt auf die BAG-Linie von 2002. Engere Zeiten seien nur einvernehmlich erreichbar, tariflich oder individualvertraglich. Als nächste Schritte nennt der Autor Umsteuerung im CPU-Bereich hin zu Bereitschaftsdienst, in anderen Modulen organisatorische Maßnahmen wie Parkplatz- und Wegekonzepte sowie Wegezeit-Klauseln bei Neueinstellungen oder Zusatzvereinbarungen im Bestand.

Quelle:
medcontroller.de

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