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Medizinischer Dienst (MD)

Michael Thieme

Keine Frage bleibt offen. In dieser Rubrik werden alle Nachrichten von und über die Rechnungsprüfung der Krankenhäuser in Zusammenarbeit mit den Krankenkassen und dem MDK gesammelt. Unsere jährliche deutschlandweite Befragung zu den Ergebnissen der Krankenhausrechnungsprüfung findet ebenso große Resonanz wir unser MDK-Risikotool. Hauptschwerpunkt ist und bleibt die Auswirkung der beständigen Ausweitung und Änderung im Bereich der ICD, OPS und G-DRG. Daneben sind aber noch weitere Themen wie: Gesetze und Richtlinien, SG-Urteile und CCL-Nebendiagnosen zu finden. 

  • Kodierleitfaden für die Intensivmedizin 2023

    Markus Thalheimer, F. Joachim Meyer, Claus-Peter Kreutz, Raffi Bekeredjian
    medhochzwei Verlag
    8. März 2023 03:06 Uhr

    Kodierleitfaden für die Intensivmedizin 2023

    Markus Thalheimer, F. Joachim Meyer, Claus-Peter Kreutz, Raffi Bekeredjian
    • medhochzwei Verlag
    • ISBN-13: 978-3862169405
    • ISBN-10: 3862169405
    • 16. Aufl.
    • 300 Seiten
    • Erscheinungsjahr 2023
    29,00 €

    Erneut liegt der erfolgreiche und praxisnahe Kodierleitfaden für die Kodierung der internistischen Intensivmedizin für das Jahr 2023 vor. Die Abbildung komplexer Fälle im DRG-System wird anhand von Definitionen, Hitlisten und Beispielen anschaulich durch das erfahrene Autoren-Team erklärt. Der Leitfaden stellt nicht nur für die Intensivmedizin wichtige Diagnosen und Prozeduren dar, sondern beschreibt auch ausführlich die Kodierung der Beatmung und der intensivmedizinischen Komplexbehandlung und deren Zusammenspiel. ...

  • Kodierleitfaden für die Kardiologie 2023

    Lutz Frankenstein, Täger Tobias
    medhochzwei Verlag
    7. März 2023 05:08 Uhr

    Kodierleitfaden für die Kardiologie 2023

    Lutz Frankenstein, Täger Tobias
    • medhochzwei Verlag
    • ISBN-13: 978-3862169429
    • ISBN-10: 3862169421
    • 18. Editio
    • 220 Seiten
    • Erscheinungsjahr 2023
    29,00 €

    Die Neuauflage des erfolgreichen Kodierleitfadens für die Kardiologie mit sämtlichen Veränderungen für das Jahr 2023 durch das bewährte Autoren-Team. Erneut bieten ausführliche Zusammenstellungen der möglichen Kodiervarianten und zahlreiche Hinweise zur richtigen Kodierung eine Hilfestellung bei der korrekten Verschlüsselung kardiologischer Fälle.

    • Mit den Anpassungen für das Jahr 2023, zahlreichen Beispielen und Kodiervorlagen
    • Mit Verweis auf die aktuellen FoKA- und MDK-Empfehlungen
    • Laienverständliche Verknüpfung von Medizin und Kodierung
    • Tipps und Beispiele in Tabellen- und Listenform
  • Anzeige

    Weiterbildung Medizinische Kodierfachkraft

    3. März 2023

    Termine

    • 13.03.-18.03.2023, online
    • 17.04.-22.04.2023, Münster
    • 22.05.-27.05.2023, online
    • 19.06.-24.06.2023, online

    Lassen Sie sich zur Medizinischen Kodierfachkraft ausbilden. In unserer Weiterbildung erlernen Sie die Systematik und Vorgehensweise bei der Kodierung im Krankenhaus – von den rechtlichen Rahmenbedingungen und den Kodierrichtlinien bis zum Umgang mit Anfragen von Kostenträgern und den Medizinischen Diensten. Mit dem Bestehen der schriftlichen Abschlussprüfung erhalten Sie das Zertifikat „Medizinische Kodierfachkraft“.

    Alle Termine und weitere Informationen ... hier

    Quelle: healthcare-akademie.de
  • MD

    SEG 4-Kodierempfehlung 612 ergänzt

    23. Februar 2023

    Die sozialmedizinische Expertengruppe „Vergütung und Abrechnung“ (SEG 4) hat die Datenbank Kodierempfehlungen aktualisiert.

    Wie wirkt sich der fehlende Horovitz-Index auf die Berechnung des SAPS II Scores aus?

    Laut Dokumentationsvorgaben des BfArM für die Berechnung des SAPS II-Scores gilt für die Ermittlung des Horovitz-Index: „Der PaO2 wird arteriell oder kapillär bestimmt und nicht anhand der Pulsoxymetrie kalkuliert.“ Eine Abschätzung oder Kalkulation des PaO2 ist bei fehlender arterieller oder kapillärer Blutgasanalyse daher nicht möglich...

    Quelle: medizinischerdienst.de
  • WÖLK

    Ärztliche Aufklärung und Einwilligung ohne Bedenkzeit?!

    21. Februar 2023

    RA Dr. Florian Wölkam 

    Immer wieder wird bzgl. der ärztlichen Aufklärung auf die notwendige Bedenkzeit des Patienten zur Wirksamkeit der erteilten Einwilligung hingewiesen. Die Hinweise auf die „zwingende“ sog. 24-Stunden-Regel vor Durchführung der Operation halten sich hartnäckig.

    Umso erfreulicher ist, dass der BGH in seiner Entscheidung vom 20.12.2022 (- III ZR VI ZR 375/21 -) die Grundsätze der zeitlichen Gestaltung der Aufklärung noch einmal deutlich gemacht hat...

    Quelle: medizinrecht.ra-glw.de
  • Kodierleitfaden für die Gastroenterologie 2023

    Bora Akoglu, Cornelie Haag, Martin Braun, Alexandra Schmidt, Tobias Weismüller, Thorsten Brechmann, Jörg Albert
    medhochzwei Verlag
    16. Februar 2023 06:08 Uhr

    Kodierleitfaden für die Gastroenterologie 2023

    Bora Akoglu, Cornelie Haag, Martin Braun, Alexandra Schmidt, Tobias Weismüller, Thorsten Brechmann, Jörg Albert
    • medhochzwei Verlag
    • ISBN-13: 978-3862169368
    • ISBN-10: 3862169367
    • 16. Editio
    • 194 Seiten
    • Erscheinungsjahr 2023
    29,00 €

    Die 16. Ausgabe des Kodierleitfadens Gastroenterologie erhielt ein umfangreiches Update und wurde auf die neuen Klassifikationssysteme (ICD-10-GM 2023 und OPS 2023) angepasst.

    Dieser Kodierleitfaden soll die korrekte Kodierung gastroenterologischer Patienten ermöglichen. Die Angaben in diesem Kodierleitfaden fußen auf dem gültigen Regelwerk aus ICD, OPS und den Deutschen Kodierrichtlinien. Ferner wurden neue und aufschlussreiche Fallbeispiele hinzugefügt.

    Die jährliche Aktualisierung erfolgt durch Mitglieder der Kommission für Medizinische Klassifikation und Gesundheitsökonomie der Deutschen Gesellschaft für Gastroenterologie, Verdauungs- und Stoffwechselkrankheiten (DGVS) in Zusammenarbeit mit der inspiring-health GmbH.

  • Kontextfaktoren im AOP-Katalog §115 b SGB V - Alles nur ein großes Missverständnis!?

    14. Februar 2023

    Pünktlich vor Heiligabend 2022 wurde von der Selbstverwaltung der neue dreiseitige AOP-Vertrag mit Katalog und Anlagen für das Jahr 2023 vorgestellt. 

    Insbesondere die Geltendmachung von Kontextfaktoren für die vollstationäre Aufnahmeindikation (§8 des AOP-Vertrages) führt allerdings zu einer großen Verwirrung und Unsicherheit. Wussten die Handelnden nicht, was sie tun? Sind sie sich der Folgen bewusst? Oder sind sie der Krankenhauspraxis so weit entrückt? ...

  • DGfM

    Die neue Prüfverfahrensvereinbarung (PrüfvV) und ihre Folgen – erste Erfahrungen

    3. Februar 2023

    KU Gesundheitsmanagement 2/2023

    Die Prüfverfahrensvereinbarung (PrüfvV) gilt in der aktuellen Fassung seit dem 1. Januar 2022, sodass auf die Erfahrungen der letzten zwölf Monate zurückgeblickt werden kann. Wie bei diversen gesetzlichen Regelungen in den letzten Jahren ist auch hier vieles juristisch nicht bis ins Detail geklärt. Aus diesem Grund werden hier zahlreiche Hinweise seitens der Mitglieder der DGfM aufgearbeitet...

    Quelle: medizincontroller.de
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    medhochzwei Verlag: PPP-RL 2023 erfolgreich umsetzen mit Handbuch, Schulung & Excel-Tool – Das umfangreiche Angebot zur leichten und korrekten Umsetzung und Vorbereitung für die Prüfung durch den Medizinischen Dienst

    13. Januar 2023

    Die PPP-RL wird durch den G-BA jährlich weiterentwickelt und daher stehen auch in diesem Jahr wieder einige Veränderungen an. Neben Konsequenzen für die Leistungserbringung wird es ab 2023 zu Prüfungen durch den Medizinischen Dienst kommen. Verstöße gegen die Richtlinie werden zudem ab 01.01.2024 wirtschaftlich sanktioniert.

    Nutzen Sie daher das kommende Jahr, um sich umfassend mit den Regelungsinhalten der Richtlinie auseinanderzusetzen und eine gute Vorbereitung für 2024 zu schaffen!

    Die Produkte von medhochzwei zeigen Ihnen, wie es geht – mit der völlig überarbeiteten Neuauflage vom Praxishandbuch zur Personalausstattung Psychiatrie und Psychosomatik-Richtlinie, dem ergänzenden Excel-Tool zu Übersicht, Nachweisführung und Reporting und mit dem passenden Online-Seminar zur Richtlinie und Budgetverhandlung von den Experten Stefan Günther, Ramon Krüger und Stefan Thewes.

    Quelle: medhochzwei Verlag
  • Medizinischer Dienst: Vorschläge für die Krankenhausreform gehen in richtige Richtung

    5. Januar 2023

    „Der Medizinische Dienst begrüßt die Empfehlungen der Regierungskommission, wonach die Krankenhausversorgung und das Finanzierungssystem grundlegend neugestaltet werden sollen. Es ist im Sinne der Patientinnen und Patienten, wenn komplexe Leistungen auf dafür besonders qualifizierte Klinken konzentriert werden und gleichzeitig die Grundversorgung sichergestellt ist“, sagt Dr. Stefan Gronemeyer, Vorstandsvorsitzender des Medizinischen Dienstes Bund. „Die Medizinischen Dienste stehen bereit, die für sie vorgesehenen Aufgaben bei der Umsetzung der Reform zu übernehmen. Ziel sollte dabei eine digital gestützte und bürokratiearme Ausgestaltung sein.“

    Quelle: md-bund.de; MD
  • MD

    Zwei SEG 4-Kodierempfehlungen ergänzt

    4. Januar 2023

    Die sozialmedizinische Expertengruppe "Vergütung und Abrechnung" (SEG 4) hat die Datenbank Kodierempfehlungen um zwei Einträge ergänzt.

    • Atypischer axillobifemoraler Bypass, infrarenale Aortenstenose
    • Faziale Parese, Hemiparese, Dysarthrie, Schlaganfall ...

    Quelle: medizinischerdienst.de
  • KC

    Kodierhilfe Diabetes mellitus (Version 2023): Korrekte Kodierung des Diabetes mellitus als Haupt- und Nebendiagnose

    29. Dezember 2022

    Dr. Jürgen Freitag | Kaysers Consilium GmbH

    Kodierhilfe Diabetes mellitus (Version 2023): Korrekte Kodierung des Diabetes mellitus als Haupt- und Nebendiagnose...

    Quelle: kaysers-consilium.de
  • NRW: Keine Einzelfallprüfungen der medizinischen Dienste in Kliniken bis Ende Januar

    27. Dezember 2022

    Entlastung für Krankenhäuser: Einzelfallprüfungen der medizinischen Dienste bis Ende Januar ausgesetzt

    Darauf verständigte sich Minister Laumann mit Vorständen der nordrhein-westfälischen medizinischen Dienste

    Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann hat sich vor dem Hintergrund der aktuellen Belastungssituation in den nordrhein-westfälischen Krankenhäusern mit den Vorständen der medizinischen Dienste Nordrhein und Westfalen-Lippe darauf verständigt, dass die Einzelfallprüfungen bis Ende Januar 2023 ausgesetzt werden...

    Quelle: mags.nrw
  • BZ

    Kostenträger sollen (bis 31.01.23) untere Grenzverweildauer aussetzen

    27. Dezember 2022

    Lauterbach fordert die Krankenkassen auf, „die untere Grenzverweildauer und die Prüfungen durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen begrenzt bis Ende Januar 2023 auszusetzen“. Durch die Aussetzung der unteren Grenzverweildauer könnten Krankenhäuser zusätzliche Behandlungskapazitäten dadurch schaffen, „dass sie Patientinnen und Patienten bei entsprechender ärztlicher Einschätzung früher entlassen“ glaubt der Bundesgesundheitsminister fern ab jeglicher Praxis...

    Quelle: berliner-zeitung.de
  • MOHR

    SG: Anspruch auf Zahlung der Aufwandspauschale ohne gesonderte Begründung

    14. Dezember 2022

    Ein Krankenhaus muss für den Anspruch auf Zahlung der Aufwandspauschale keine gesonderte Begründung abgeben, auch wenn es sich bei der ursprünglichen Behandlung um einen Eingriff aus dem AOP-Katalog gehandelt hat. Die etwaige Begründungspflicht hat zwar zur Folge, dass die Abrechnung des Krankenhauses nicht fällig wird und die Prüffristen des § 275 SGB V nicht zu laufen beginnen. Sie stellt aber keine Voraussetzung für den Anspruch aus § 275 Abs. 1c S. 3 SGB V (a.F.) dar.

    SG Detmold, Urteil vom 08.11.2021, S 16 KR 2320/21

    zur immer wieder aufkommenden Forderung der Krankenkassen, dass auch beim Zahlungsanspruch der Aufwandspauschale eine gesonderte Begründungspflicht erforderlich sei, hat das Sozialgericht Detmold nun klar zugunsten der Krankenhäuser Stellung bezogen. Hierbei handelte es sich bei der zugrundeliegenden Behandlung um einen Eingriff aus dem AOP-Katalog...

    Quelle: medizinrecht-ra-mohr.de
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    Franz & Wenke: Kodierfachkraft im DRG-System | 5-Tage Kompaktkurs

    13. Dezember 2022

    5-tägiger Online-Kompaktkurs vom 27. Februar -03. März 2023 mit Abschlusszertifikat

    Unser Ziel ist es, Sie mit den wesentlichen gesetzlichen Rahmenbedingungen, den Strukturen und der Funktionsweise des G-DRG-Systems vertraut zu machen. Hierzu gehört auch die Vermittlung umfassender Kenntnisse zu den Klassifikationssystemen für Diagnosen (ICD-10-GM) und medizinischen Prozeduren (OPS) sowie deren sichere Anwendung im Rahmen der klinischen Kodierung. Wir berücksichtigen dabei die Deutschen Kodierrichtlinien sowie Kodierempfehlungen von Fachgesellschaften und anderen Institutionen. Nach der erfolgreichen Absolvierung dieses Basiskurses erhalten Sie ein Abschlusszertifikat ...

    Quelle: dasgesundheitswesen.de
  • WÖLK

    Anforderungen an die abschließende Entscheidung im Prüfverfahren

    16. November 2022

    RA Dr. Florian Wölk

    Aktuell beschäftigen sich mehrere Gerichte mit der Frage, welche formalen Voraussetzungen an die Mitteilung der abschließenden Entscheidung über das Ergebnis des Prüfverfahrens nach § 8 PrüfvV (2016) zu stellen sind.

    Eine aktuelle Entscheidung des Sozialgerichts Duisburg vom 12.09.2022 (– S 17 KR 2145/21 KH –) stellt dabei strenge Anforderungen an den Inhalt der abschließenden Mitteilung, was auf Seiten der Krankenkassen zu einem Verlust etwaiger Erstattungsansprüche führen kann...

    Quelle: medizinrecht.ra-glw.de
  • Aktualisierte Version: 'DRG-Praxiswissen und Kodierhandbuch Geriatrie'

    15. November 2022

    Vor kurzem wurde die Online-Datenbank des „DRG-Praxiswissen und Kodierhandbuch Geriatrie“ zum ersten Mal auch unterjährig aktualisiert. "Wir freuen uns, somit die Änderungen in der Version 2022, die neueste geriatriespezifische Rechtsprechung, die ersten Gerichtsentscheidungen zur Strukturprüfung und die aktuellen Entscheidungen des Schlichtungsausschusses praxisnah präsentieren zu können"...

    Quelle: bv-geriatrie.de
  • Die wesentlichen Leistungen der Krankenhäuser dürfen nicht an Dritte delegiert werden

    9. November 2022

    Krankenhäuser dürfen Leistungen ihres Versorgungsauftrags nicht regelmäßig an Dritte übertragen. Das heißt: Das Krankenhaus muss über die Ausstattung verfügen, um diese Leistungen selbst erbringen zu können...

    Quelle: springer.com
  • MOHR

    Zum zeitlichen Anwendungsbereich von Entscheidungen des Schlichtungsausschusses

    7. November 2022

    Die Entscheidungen des Schlichtungsausschusses nach §19 KHG finden grundsätzlich nur Anwendung auf zukünftige Behandlungsfälle. Ausnahme hiervon sind Krankenhausabrechnungen, die zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Entscheidung  Gegenstand einer Prüfung durch den MD nach § 275 Abs. 1 Nr. 1 SGB V sind. Diese Ausnahmeregelung gilt nicht, wenn die Krankenkasse dem Krankenhaus bereits ihre leistungsrechtliche Entscheidung mitgeteilt hat; in diesem Fall sind die Abrechnungen nicht mehr Gegenstand einer Prüfung durch den MD...

    BSG, Urteil vom 22.06.2022, B 1 KR 31/21 R

    Quelle: medizinrecht-ra-mohr.de
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