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Medizinischer Dienst (MD)

Michael Thieme

Keine Frage bleibt offen. In dieser Rubrik werden alle Nachrichten von und über die Rechnungsprüfung der Krankenhäuser in Zusammenarbeit mit den Krankenkassen und dem MDK gesammelt. Unsere jährliche deutschlandweite Befragung zu den Ergebnissen der Krankenhausrechnungsprüfung findet ebenso große Resonanz wir unser MDK-Risikotool. Hauptschwerpunkt ist und bleibt die Auswirkung der beständigen Ausweitung und Änderung im Bereich der ICD, OPS und G-DRG. Daneben sind aber noch weitere Themen wie: Gesetze und Richtlinien, SG-Urteile und CCL-Nebendiagnosen zu finden. 

  • Rechtswidrige Ausweisung pflegesensitiver Bereiche - Berufung des InEK ohne Erfolg

    20. Dezember 2023

    Über das Urteil des SG Karlsruhe vom 10.10.2022 wurde an dieser Stelle bereits berichtet. Das Gericht hatte Bescheide des InEK über die Feststellung pflegesensitiver Bereiche aufgehoben. Am 12.12.2023 hat das LSG Baden-Württemberg durch Urteil die hiergegen gerichtete Berufung des InEK zurückgewiesen. Die Ausweisung pflegesensitiver Bereiche ist demnach rechtswidrig, weil die Rechtsverordnung entgegen dem Gesetzeswortlaut des § 137i SGB V auf eine Differenzierung nach Schweregradgruppen verzichtet. Sobald uns die schriftlichen Entscheidungsgründe vorliegen, werden wir wieder berichten. Zum jetzigen Zeitpunkt ist den betroffenen Krankenhäusern zu empfehlen, die in den letzten Tagen zugegangenen Bescheide des InEK, mit denen Einwendungen der Krankenhäuser zurückgewiesen worden sind, mit Widersprüchen anzufechten.

    Für weitere Informationen: Dr. Ulrich Trefz

    Quelle: trefz-flachsbarth.de
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    Weiterbildung Medizinische Kodierfachkraft

    15. Dezember 2023

    Termine

    08.01.-13.01.2024, online

    12.02.-17.02.2024, online

    11.03.-16.03.2024, online

    22.04.-27.04.2024, online

    Lassen Sie sich zur Medizinischen Kodierfachkraft ausbilden. In unserer Weiterbildung erlernen Sie die Systematik und Vorgehensweise bei der Kodierung im Krankenhaus – von den rechtlichen Rahmenbedingungen und den Kodierrichtlinien bis zum Umgang mit Anfragen von Kostenträgern und dem Medizinischen Dienst. Mit dem Bestehen der schriftlichen Abschlussprüfung erhalten Sie das Zertifikat „Medizinische Kodierfachkraft“.

    Alle Termine und weitere Informationen

    Quelle: healthcare-akademie.de
  • Excel-Übersicht (2023-QT3) & QlikView-Tool (2023-QT3) - Ergebnisse der GKV Statistischen Auswertungen zur Abrechnungsprüfung in Krankenhäusern 2. QT 2020 bis 3. QT 2023

    Version: 2023-QT3
    Michael Thieme
    14. Dezember 2023 03:39 Uhr

    Falls Sie es noch nicht geschafft haben, die GKV Auswertungen zur Abrechnungsprüfung in Krankenhäusern 2. Quartal 2020 bis 3. Quartal 2023 (Originaldaten: hier) in ein eine übersichtliche Form zu bringen, finden Sie nachfolgend:

    eine Excel-Tabelle mit zwei Arbeitsblättern:

    • realisierte Prüfquoten und MD-Ergebnisse aller Krankenhäuser
    • Anzahl Schlussrechnungen | Anzahl Prüffälle und "fiktive" Prüfquoten aller Krankenhäuser ... Download ... hier

    Alle QlikView begeisterten KollegINen erhalten für weiterführende und künftige Auswertungen das Gesamtpaket zum Download ... hier

    Wie immer, ohne Gewähr auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Über ergänzende und korrigierende Hinweise freut sich

    Ihr Michael Thieme

    Relevanz0
  • Mehr Personal für Kliniken aus dem Medizinischen Dienst!?

    30. November 2023

    Die Hamburger Gesundheitssenatorin Melanie Schlotzhauer (SPD) drängt darauf, Personal vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen an die Kliniken zu verlagern. Sie betont die Notwendigkeit, alle verfügbaren Ressourcen zu nutzen, um mehr Pflegekräfte und Ärzte für die Patientenversorgung bereitzustellen. Schlotzhauer kritisiert den aktuellen Aufwand für Qualitätssicherung und mahnt zu einer effizienteren Prüfung medizinischer Standards...

    Quelle: sat1regional.de
  • QUAAS

    Aufrechnung mit Ansprüchen auf Aufschlagszahlungen verstößt gegen landesvertragliches Aufrechnungsverbot

    29. November 2023

    Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (LSG NRW) hat in seinem Beschluss vom 09. November 2023 (Aktenzeichen L 10 KR 246/23 NZB KH) bestätigt, dass die Aufrechnung mit Ansprüchen auf Aufschlagszahlungen im Sinne des § 275 c Absatz 3 Satz 1 und 2 SGB V gegen das im Landesvertrag vereinbarte Aufrechnungsverbot verstößt. Die Klarstellung, dass das landesvertragliche Aufrechnungsverbot greift, wurde durch ständige Rechtsprechung des LSG NRW bestätigt...

    Quelle: quaas-partner.de
  • Kodierhilfen - Kodierrichtlinien - Kodierleitfaden - 2023 und 2024

    23. November 2023

    Nachfolgend geben wir Kodierfachkräften und Medizincontrollern einen ständig aktualisierten Überblick über kostenfreie und kostenpflichtige Kodierhilfen, Kodierleitfäden und Kodierrichtlinien für das Jahr 2023 und 2024:

    Quelle: medinfoweb.de MIW
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    Nächster Meilenstein erreicht: Projekt der vollautomatisierten Kodierung kommt am Carl-Thiem-Klinikum voran

    22. November 2023

    Das Carl-Thiem-Klinikum Cottbus und die Tiplu GmbH kommen dem gemeinsamen Ziel einer vollständig automatisierten Primärkodierung immer näher: Nun können erste Fälle vollautomatisiert kodiert werden – etwa im Bereich der Endoprothetik.

    In der Entwicklungspartnerschaft zwischen dem Carl-Thiem-Klinikum Cottbus (CTK) und der Tiplu GmbH geht es mit großen Schritten vorwärts: Erste stationäre Fälle können nun – nach Entlassung und bei vollständiger Dokumentation – vollautomatisiert kodiert werden. Vor der Übermittlung an die Krankenkassen werden die Kodes aktuell noch durch eine Kodierfachkraft überprüft und freigegeben, jedoch nicht mehr primär kodiert. Bereits möglich ist dies beispielsweise im Bereich der Endoprothetik.

    Neue Features ermöglichen erstmalig vollautomatisierte Kodierung

    Ermöglicht wird dies vor allem durch neue Funktionen, die in der intelligenten Kodiersoftware MOMO zur Verfügung stehen: „Zuletzt haben wir uns gemeinsam mit dem CTK verstärkt mit der Frage beschäftigt, welche Features noch fehlen, um erste Fälle tatsächlich vollautomatisiert kodieren zu können. In der Folge konnten wir spezifische Funktionen identifizieren, die nun entwickelt und in MOMO implementiert werden konnten. Insbesondere sind nun beispielsweise die Abbildung und bidirektionale Übertragung der Seitenlokalisationen für ICD-Kodes sowie die automatisierte Verknüpfung von Primär- und Sekundärkodes in MOMO möglich.“, erklärt Dr. Lukas Aschenberg, Geschäftsführer der Tiplu GmbH.

    Quelle: tiplu.de
  • DGfM

    Stellungnahme zum Entwurf einer Richtlinie des Medizinischen Dienstes Bund nach § 283 Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 SGB V zur regelmäßigen Begutachtung zur Einhaltung von Strukturmerkmalen von OPS-Kodes nach § 275d SGB V

    17. November 2023

    Deutschen Gesellschaft für Medizincontrolling (DGfM)

    Die Richtlinie über die Durchführung der regelmäßigen Begutachtungen zur Einhaltung von Strukturmerkmalen definiert das Verfahren, aber auch die Nachweise, welche der Medizinische Dienst zur Prüfung der Strukturmerkmale für erforderlich hält.

    Kritische Vorbemerkung

    Das in der ersten Version der StrOPS-RL noch proklamierte Ziel, mit der Richtlinie eine „Vereinfachung und Reduzierung von Prüffällen bei der Krankenhausrechnungsprüfung im Einzelfall“ zu erreichen, wird seit der 2. Auflage nicht mehr weiterverfolgt, denn der Satz wurde aus dem Prüfkonzept ersatzlos gestrichen. Da neben den Strukturprüfungen auch in zunehmendem Maße GBA-Richtlinienprüfungen durchgeführt werden, für die ähnliche Nachweise zu führen sind, lediglich für andere Prüfzeiträume, übersteigen die Dokumentations- und Darlegungspflichten für die Kliniken vertretbare Maße. Mit Einführung der neuen Level und Leistungsgruppen im Rahmen der politisch intendierten Umstrukturierung der Krankenhauslandschaft werden zudem weitere MD-Prüfungen zu Leistungsgruppen in Aussicht gestellt. Hier sollte dringend eine Angleichung der Inhalte und wechselseitige Anerkennung der bereits getätigten Nachweise erfolgen, da der Umfang der diversen Prüfungsarten sowohl auf Klinikseite als auch auf Seiten des MD extreme Personalaufwände generiert und damit auch unnötig Kosten verursacht...

    Quelle: medizincontroller.de
  • Strafzahlungen bei Rechnungsprüfungen im Krankenhaus vor dem Jahr 2022 sind unzulässig - Bundessozialgericht (BSG), Urt. v. 19.10.2023 (B 1 KR 8/23)

    10. November 2023

    Frank Sarangi, LL.M. – Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht

    Krankenhäuser und Krankenkassen streiten seit geraumer Zeit darüber, ab welchem Behandlungs- bzw. Prüfungszeitraum es zulässig ist, sogenannte „Strafzahlungen“ im Kontext mit der Überprüfung von Krankenhausabrechnungen festzusetzen. Immer dann, wenn sich im Anschluss an ein #Rech-nungsprüfungsverfahren durch den Medizinischen Dienst (MD) eine Rechnungsminderung ergibt, sieht § 275c Abs. 2 S. 2 SGB V vor, das das betroffene #Krankenhaus neben der Rückzahlung der Rechnungsdifferenz auch einen weiteren Aufschlag – die sogenannte „Strafzahlung“ – an die Krankenkasse zu leisten habe. In der Vorschrift heißt es wörtlich:

    „Ab dem Jahr 2022 gilt für eine Krankenkasse bei der Prüfung von Schlussrechnungen für vollstationäre Krankenhausbehandlung durch den Medizinischen Dienst eine quartalsbezogene Prüfquote je Krankenhaus in Abhängigkeit von dem Anteil unbeanstandeter Abrechnungen je Krankenhaus nach Absatz 4 Satz 3 Nummer 2. Maßgeblich für die Zuordnung einer Prüfung zu einem Quartal und zu der maßgeblichen quartalsbezogenen Prüfquote ist das Datum der Einleitung der Prüfung.“

    Quelle: fehn-legal.de
  • BSG-Urteil: Aufschlagzahlungen nach § 275c Abs. 3 SGB V sind vom Zeitpunkt der Rechnungsprüfung abhängig

    7. November 2023

    Das Bundessozialgericht (BSG) hat in seinem Urteil vom 19. Oktober 2023 (Aktenzeichen B 1 KR 8/23 R) entschieden, dass die rechtmäßige Erhebung von Aufschlagzahlungen nach § 275c Absatz 3 des Sozialgesetzbuches (SGB) V vom Zeitpunkt der Einleitung der Rechnungsprüfung abhängt. Gemäß § 275c Absatz 3 Satz 1 des SGB V sind Krankenhäuser ab dem Jahr 2022 verpflichtet, zusätzlich zur Rückzahlung von Differenzen in den Rechnungen Aufschlagzahlungen an die Krankenkassen zu leisten...

    Quelle: kmh-medizinrecht.de
  • Aufrechnung von Aufschlagszahlungen nach § 275c Abs. 3 SGB V laut SG Düsseldorf unwirksam

    7. November 2023

    Das Sozialgericht Düsseldorf hat in seinem Urteil vom 4. Oktober 2022 (Aktenzeichen S 15 KR 1185/22 KH) entschieden, dass Krankenkassen nicht berechtigt sind, ihre Forderungen auf Zahlung von Aufschlagszahlungen gemäß § 275c Absatz 3 des Sozialgesetzbuches (SGB) V aufrechnen zu dürfen. Zwar sei zutreffend, dass das Aufrechnungsverbot gemäß § 109 Abs. 6 SGB V nicht anwendbar sei, da der Vergütungsanspruch nicht mit einem Erstattungsanspruch aufgerechnet worden sei. Jedoch verstoße die Aufrechnung der Krankenkasse gegen das landesvertragliche Aufrechnungsverbot NRW, so das SG Düsseldorf...

    Quelle: kmh-medizinrecht.de
  • Präklusion und die Aufforderung zur Vorlage von Nachweisen zum OPS-Komplexkode

    2. November 2023

    RA Dr. Till Flachsbarth

    Im Verfahren vor dem SG Heilbronn zu AZ: S 5 KR 1771/22 war mitunter strittig, ob das Krankenhaus zu Recht der Abrechnung den OPS 8-918 zugrunde gelegt hat. Erst im Laufe des gerichtlichen Verfahrens wandte die beklagte Krankenkasse ein, aus der unstreitig vorgerichtlich dem MD vorgelegten Dokumentation gehe nicht hervor, dass nicht mehr als 8 Teilnehmer an Gruppentherapien teilgenommen hätten...

    Quelle: trefz-flachsbarth.de
  • SEUF

    Strafzahlungen für Rechnungsprüfverfahren vor 2022 sind unzulässig!

    23. Oktober 2023

    BSG: Strafzahlungen setzen einen Prüfauftrag an den MD im Jahr 2022 voraus.

    Mit Urteil vom 19.10.2023, Az. B 1 KR 8/23 R hat das BSG eine wesentliche Streitfrage um die sog. Strafzahlung, rechtstechnisch Aufschlag genannt, geklärt.

    Ausgangslage: Sollte sich im Anschluss an ein MD-Rechnungsprüfverfahren unstrittig eine Rechnungsminderung er- geben, bestimmt § 275c Abs. 3 Satz 1 SGB V, dass das Krankenhaus ab dem Jahr 2022 neben der Rückzahlung der Rechnungsdifferenz einen Aufschlag an die Krankenkasse zu zahlen hat. Die Krankenkassen nutzten die unsaubere Formulierung des Gesetzes aus, um Strafzahlungen auch für solche „beanstandete“ Abrechnungen zu fordern, bei welchen allein die leistungsrechtliche Entscheidung der Krankenkasse im Jahr 2022 ergangen ist.

    Nach dem bisher bekannten Terminbericht des BSG sind Strafzahlungen nur zu zahlen, wenn die Krankenkasse den Prüfauftrag an den MD im Jahr 2022 erteilt hat. Für alle Fälle, in welchen der MD im Jahr 2021 oder gar vorher beauftragt wurde, scheidet die Straf-zahlung aus.

    Quelle: seufert-law.de
  • ÄB

    Gericht: Amtsenthebung von Ex-MDK-Chef war zulässig

    23. Oktober 2023

    Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass die Amtsenthebung des ehemaligen Chefs des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung in Rheinland-Pfalz aufgrund von Amtspflichtverstößen rechtmäßig war. Der Kläger hatte gegen diese Entscheidung geklagt, aber die Gerichte wiesen seine Klage zurück. Er hatte Leistungsprämien und -zulagen an Beamte gewährt, was einen erheblichen finanziellen Schaden verursachte. Das Gericht bestätigte, dass die Amtsenthebung rechtmäßig war und der Öffentlichkeitsgrundsatz nicht verletzt wurde...

    Quelle: aerzteblatt.de
  • Aufschlagszahlung – nun herrscht Gewissheit

    20. Oktober 2023

    von Julia Zink, LL.M. MHMM und André Bohmeier MHMM

    Das Bundessozialgericht hat am 19.10.2023 in drei Sprungrevisionsverfahren (B 1 KR 8/23 R, B 1 KR 9/23 R, B 1 KR 11/23 R) über die Rechtmäßigkeit der Festsetzung einer Aufschlagszahlung gem. § 275c Abs. 3 SGB V (umgangssprachlich „Strafzahlung“) für eine durch den Medizinischen Dienst (MD) beanstandete Krankenhausrechnung entschieden. Kernstreitpunkt in allen Verfahren war die Frage der zeitlichen Anwendbarkeit des § 275c Abs. 3 SGB V auf Behandlungsfälle, die vor dem 01.01.2022 aufgenommen worden waren. Diesbezüglich hatte das SG Düsseldorf als erste Instanz zwei Parallelverfahren auf den Zeitpunkt der Einleitung des Prüfverfahrens abgestellt (BSG: B 1 KR 8/23 R, B 1 KR 9/23 R). Wohingegen das SG Kassel den Abschluss des Prüfverfahrens als ausschlaggebend betrachtet (B 1 KR 11/23 R). Das BSG hat – zumindest in der Kernstreitfrage – die Auffassung des SG Düsseldorf bestätigt und die Einleitung des MD-Prüfverfahrens als zeitlichen Anknüpfungspunkt für die zulässige Festsetzung der Aufschlagszahlung erkannt. Damit sind Aufschlagszahlungen für Behandlungsfälle rechtswidrig, für die das Prüfverfahren vor dem 01.01.2022 eingeleitet worden ist. Sofern der MD erst nach diesem Zeitpunkt beauftragt worden ist, bleibt die Festsetzung für diese Aspekt rechtmäßig, selbst wenn der Versicherte vor dem 01.01.2022 aufgenommen worden ist. Konkret gilt dies für Behandlungsfälle, die in dem zulässigen Zeitfenster zur Einleitung des Prüfverfahrens von 4 Monaten vor dem 01.01.2022 abgerechnet worden sind.

    Quelle: PPP Rechtsanwälte
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    MedizinRECHT meets MedizinCONTROLLING | Kooperationsseminar

    17. Oktober 2023

    25. Oktober 2023 | 09:30 Uhr bis 16:00 Uhr | Online

    Strukturen und Prozesse der klinischen Kodierung und des MDK-Managements sowie aktuelle Kodierprobleme sind das tägliche Brot der Arbeit im Medizincontrolling eines Krankenhauses.

    Auch wenn aktuell noch nicht alle Aspekte der Gesundheitsreform bekannt und hinsichtlich ihrer Auswirkungen beurteilbar sind, so zeichnen sich für die kommenden Jahre erhebliche Veränderungen in Klinikalltag, Krankenhausstrategie und Abrechnung ab.

    Aus den sich immer komplizierter gestaltenden Rahmenbedingungen rückt das Zusammenspiel von medizinischem Know-how, medizinökonmischer Sachkenntnis und juristischem Hintergrundwissen auch weiterhin immer mehr in den Vordergrund. Vorgestellt werden in diesem Seminar die neuen BSG-Entscheidungen des 1. Senats, sowie bereits erkennbare Aspekte und 

    Quelle: dasgesundheitswesen.de
  • MD: Das Krankenhaus der Zukunft

    13. Oktober 2023

    Seit Jahren krankt das Krankenhaus an verkrusteten Strukturen: Wir haben laut Expertenmeinung zu viele Krankenhäuser, die „alles machen“, zu viele Menschen, die unnötig in die Klinik kommen, oder gar in die falsche. Das bindet unnötig Personal, verschärft den Fachkräftemangel und verursacht immense Kosten. Die geplante Krankenhausreform will eine mengenunabhängige Vorhaltevergütung einführen und die Behandlungsqualität für die Patientinnen und Patienten verbessern.

    • Welche Herausforderungen stellen sich?
    • Können wir von gut funktionierenden Beispielen aus dem Ausland lernen?
    • Was prüfen die Medizinischen Dienste im Krankenhausbereich, und wie stellen sich Kliniken beim Thema Klimaschutz auf?

    Quelle: md-bund.de; MD
  • MOHR

    Versorgung gesunder Neugeborener

    28. September 2023

    RA Mohr

    Die Versorgung gesunder Neugeborener im Rahmen von § 24 f  Satz 3 SGB V stellt keine Aufnahme i.S. von § 1 Abs. 1 Satz 4 FPV (2015) dar. Sie bedeutet lediglich eine Nebenleistung zur Entbindung und / oder Krankenhausbehandlung der Mutter. Im Falle der Verlegung ist kein Verlegungsabschlag anzusetzen, da es an einer organisatorischen Eingliederung als Patient in das spezifische Versorgungssystem des Krankenhauses fehlt. BSG-Urteil vom 29.06.2023, Az.: B 1  KR 20/22 R ...

    Quelle: medizinrecht-ra-mohr.de
  • Positiver Trend bei der MD-Prüfung zur gestuften Notfallversorgung im Jahr 2023

    28. September 2023

    Im Rahmen einer von der bcmed GmbH durchgeführten Blitzumfrage zu den im Jahr 2023 durchgeführten MD-Prüfungen haben sich im Zeitraum vom 03.08.-04.09.2023 im Ergebnis 54 aller geprüften Krankenhäuser beteiligt. Das entspricht einer Beteiligungsquote von 26%, die sich auf alle Notfallstufen und fast alle Bundesländer erstrecken.

    Von den antwortenden 54 Krankenhäuser können 93% der Erwachsenennotfallversorgung und 7% der Kindernotfallversorgung zugeordnet werden.

    Quelle: bcmed.de
  • MedCon

    Dramatische Umdeutung: Konkurrierende Hauptdiagnosen

    25. September 2023

    medcontroller | Remco Salomé

    Seit Einführung der DRG ist die Regel unverändert: Konkurrierende Hauptdiagnosen. Die Definition steht in DKR D002:

    Wenn zwei oder mehrere Diagnosen in Bezug zu Aufnahme, Untersuchungsbefunden und/oder der durchgeführten Therapie gleichermaßen die Kriterien für die Hauptdiagnose erfüllen und ICD-10-Verzeichnisse und Kodierrichtlinien keine Verschlüsselungsanweisungen geben, muss vom behandelnden Arzt entschieden werden, welche Diagnose am besten der Hauptdiagnose-Definition entspricht. Nur in diesem Fall ist vom behandelnden Arzt diejenige auszuwählen, die für Untersuchung und/oder Behandlung die meisten Ressourcen verbraucht hat.

    Jetzt hat das BSG am 29.08.2023 ein Urteil gesprochen (B 1 KR 25/22 R), das die bisher als selbstverständlich geltende Interpretation dieser Regelung komplett auf den Kopf stellt...

    Quelle: medcontroller.de
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