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Medizinischer Dienst (MD)

Michael Thieme

Keine Frage bleibt offen. In dieser Rubrik werden alle Nachrichten von und über die Rechnungsprüfung der Krankenhäuser in Zusammenarbeit mit den Krankenkassen und dem MDK gesammelt. Unsere jährliche deutschlandweite Befragung zu den Ergebnissen der Krankenhausrechnungsprüfung findet ebenso große Resonanz wir unser MDK-Risikotool. Hauptschwerpunkt ist und bleibt die Auswirkung der beständigen Ausweitung und Änderung im Bereich der ICD, OPS und G-DRG. Daneben sind aber noch weitere Themen wie: Gesetze und Richtlinien, SG-Urteile und CCL-Nebendiagnosen zu finden. 

  • InEK

    § 19 KHG: Antrag zum anhängigen Verfahren des Schlichtungsausschusses veröffentlicht

    18. April 2023

    Der Antrag zu dem anhängigen Verfahren S20230002 „Kann bei einer Infektion mit SARS-CoV-2 der Kode B34.2 (Infektion durch Coronaviren nicht näher bezeichneter Lokalisation) angegeben werden?“ ist auf der Internetseite des Schlichtungsausschusses nach § 19 KHG unter www.schlichtungsausschuss-19khg.de ist der Antrag zu dem anhängigen Verfahren S20230002 „Kann bei einer Infektion mit SARS-CoV-2 der Kode B34.2 (Infektion durch Coronaviren nicht näher bezeichneter Lokalisation) angegeben werden?“ verfügbar...

    Quelle: g-drg.de
  • StrOPS-RL: Anträge für Planungsprüfungen nur noch bis 30. April 2023 möglich

    14. April 2023

    Die StrOPS-Richtlinie 2023 steht kurz vor der Genehmigung durch das Bundesgesundheitsministerium. Im Richtlinienentwurf des Medizinischen Dienstes Bund ist vorgesehen, dass Krankenhäuser Anträge für Planungsprüfungen letztmalig am 30. April 2023 stellen können.

    Hintergrund ist die neue gesetzliche Grundlage in § 275d Absatz 1a Satz 2 SGB V. Dadurch ist der bisherige zweizeitige Prüfansatz mit einer Planungsprüfung und einer nachfolgenden Strukturprüfung nicht mehr erforderlich.

    Bezüglich Antragstellung und Gültigkeit der Bescheinigung gelten übergangsweise die entsprechenden Regelungen unter 4.1.1 bzw. 8.3 der StrOPS-Richtlinie 2022 fort. Krankenhäuser, die einen Antrag auf Planungsprüfung vorgesehen haben, stellen diesen bitte bis zum 30. April 2023 bei dem Medizinischen Dienst des jeweiligen Bundeslandes oder Landesteiles, in dem sich der Standort des Krankenhauses befindet...

    Quelle: md-wl.de
  • CSLB

    Vergütungsrelevante Informationen zur Kodierung der Fibrinlolyseblutung und der Afibrinogenämie 2023

    14. April 2023

    Im Jahr 2023 besteht die folgende Vergütungsrelevanz in den Komplizierenden Konstellationen (KK) der Schlüsselkategorie D65.-. Der Schlüssel D65.2 ist nur noch in acht KK vergütungsrelevant (KK A13, KK E772, KK F212, KKG19, KKH78, KKI, KKII, KKW02).

    In diesen KK ist zum Erreichen der Vergütungsrelevanz neben dem ICD aus D65.0 „Erworbene Afibrinogenämie“ die Gabe von Fibrinogen mit dem OPS 8-810.j- ab einer Transfusion von mindestens 10 g zu kodieren. D65.9 „Defibrinationssyndrom, nicht näher bezeichnet“ ist aus allen Funktionen für die KK gestrichen und somit hier nicht mehr vergütungsrelevant...

    Quelle: zusatzentgelt-gerinnungsfaktoren.de
  • WÖLK

    Vierjährige Verjährung des Anspruches auf Aufwandspauschale

    14. April 2023

    RA Dr. Florian Wölk

    Auch aktuell wird noch über die Verjährung des Anspruches der Krankenhäuser auf Zahlung der Aufwandspauschale nach § 275 Abs. 1c Satz 3 SGB V aF gestritten. Einige Gerichte habe dazu die Auffassung vertreten, dass für diesen Anspruch die kurze dreijährige Verjährungsfrist des § 195 BGB auch für den Anspruch aus § 275 Abs. 1c Satz 3 SGB V aF gelte (vgl. dazu SG Speyer, Urteil vom 10.06.2021 – S 17 KR 507/20 -).

    Diesen Ansichten ist aber das LSG Nordrhein-Westfalen im Urteil vom 07.12.2022 (– L 10 KR 102/22 KH –) entgegengetreten und hat für die Ansprüche der Krankenhäuser auf die vierjährige Verjährungsfrist nach § 45 Abs. 1 SGB I abgestellt...

    Quelle: medizinrecht.ra-glw.de
  • CSLB

    Vergütungsregeln bei Gerinnungsstörungen 2023

    14. April 2023

    Im Jahr 2013 wurde eine Vergütungsregelung über das DRG-System mit bundesweiter Gültigkeit eingeführt, ein extrabudgetäres „Bluterentgelt“ (ZE20XX-97) und ein intrabudgetäres Zusatzentgelt für Gerinnungsfaktoren (ZE20XX98, Hinweis: XX steht für das entsprechende Jahr). Zweiteres wurde im Jahr 2018 in die 3 Zusatzentgelte ZE20XX-137, ZE20XX-138 und ZE20XX-139 differenziert

    • ZE20XX-97 Behandlung von Blutern mit Blutgerinnungsfaktoren.
    • ZE20XX-137, ZE20XX-138, ZE20XX-139 Gabe von Blutgerinnungsfaktoren.

    Bei diesen Zusatzentgelten ist ab dem Jahr 2013 für alle Fälle mit Gabe von Gerinnungsfaktoren zu unterscheiden, ob es sich um eine angeborene / dauerhaft erworbene oder eine temporäre Gerinnungsstörung handelt. Mit den ergänzenden Informationen (aus der Kodierung, s. u.) ist es nun möglich, die betroffenen Fälle eindeutig einem der vier Zusatzentgelte für die Behandlung von Patienten mit bestimmten Blutgerinnungsfaktoren zuzuordnen.

    Das Zusatzentgelt ZE20XX-97 dient der Vergütung von Fällen mit angeborenen und dauerhaft erworbenen Blutgerinnungsstörungen. Die Zusatzentgelte ZE20XX-137, ZE20XX-138 und ZE20XX-139 finden bei erworbenen Gerinnungsstörungen Anwendung...

    Quelle: zusatzentgelt-gerinnungsfaktoren.de
  • „Kliniklandschaft unter der Lupe“ – Jahresbericht 2023

    12. April 2023

    „Kliniklandschaft unter der Lupe“ – so lautet der Titel des aktuellen Jahresberichts 2023.

    Wir wird die Kliniklandschaft von morgen aussehen? Welche Strukturen sind für eine gute stationäre Versorgung von Nöten? Bund und Länder arbeiten derzeit intensiv an einer Krankenhausreform, die der Medizinischer Dienst Nordrhein unterstützt. Im Jahresbericht sind die Aspekte aufgeführt, die aus Sicht des Medizinischen Dienstes zum Gelingen der Reform wesentlich sind.

    Quelle: md-nordrhein.de
  • BDO

    BSG: Keine Aufwandspauschale bei Veranlassung der Prüfung durch Fehlverhalten des Krankenhauses

    11. April 2023

    Christiane Brockerhoff | Rechtsanwältin | BDO

    Kommt es bei einer Krankenhausbehandlung gemäß § 39 SGB V zu einer Abrechnungsprüfung durch den Medizinischen Dienst, so hat die Krankenkasse dem Krankenhaus eine Aufwandspauschale in Höhe von 300 € zu zahlen, sofern die Prüfung nicht zu einer Minderung des Rechnungsbetrages führt (§ 275c Abs. 1 Satz 2 SGB V). Dies gilt nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts nicht, wenn die Krankenkasse durch eine nachweislich fehlerhafte Abrechnung des Krankenhauses veranlasst wurde, ein Prüfverfahren unter Beteiligung des Medizinischen Dienstes einzuleiten (vgl. BSG, Urteil vom 22.6.2010, Az. B 1 KR 1/10 R). An dieser Rechtsprechung hält das Bundessozialgericht fest, wie eine aktuelle Entscheidung zeigt, in der es zwar nicht um eine fehlerhafte Abrechnung, jedoch um eine Pflichtverletzung des Krankenhauses ging (BSG, Urteil vom 07.03.2023, Az. B 1 KR 11/22 R)...

    Quelle: bdolegal.de
  • MOHR

    Qualitätsgebot bei der Implantation von Coils

    11. April 2023

    Die Einlage von Coils zur Behandlung eines Lungenemphysems entsprach im Jahr 2016 als neue Behandlungsmethode (noch) nicht dem gesetzlichen Qualitätsgebot. Ein evidenzgestützter Konsens einer großen Mehrheit der einschlägigen Fachleute über diese Methode lag noch nicht vor. Auch fehlte ein entsprechender Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses. In Betracht kommt jedoch ein Vergütungsanspruch für Potentialleistungen aus § 137 c Abs. 3 SGB V ... BSG, Urteil vom 13.12.2022, B 1 KR 33/21 R ...

    Quelle: medizinrecht-ra-mohr.de
  • ÄZ

    Längere Verweildauer muss auch digital begründet werden

    6. April 2023

    Auf Anfrage müssen Kliniken der Krankenkasse die Dauer einer Krankenhausbehandlung medizinisch begründen. Sollte die Begründung versäumt werden, kann das Krankenhaus dann nach einer ergebnislosen Prüfung keine Aufwandspauschale mehr verlangen...

    Quelle: aerztezeitung.de
  • Anzeige

    Nach neuem AOP-Vertrag: Krankenhäuser müssen jetzt handeln und langfristig planen.

    5. April 2023

    • Kontextfaktoren treffen nicht zu!
    • Die Behandlung hätte ambulant erfolgen müssen.

    Mit dieser Begründung weisen die Krankenkassen seit 15. Februar zunehmend Rechnungen für stationäre Behandlungen zurück. Kliniken können sich zu Recht beklagen, dass nicht genug Zeit war, um auf die gravierenden Änderungen im AOP-Vertrag nach §115b SGB V zu reagieren. Doch leider rettet das nicht die Erlöse. Dafür sind jetzt schnelles Handeln und langfristige Strategien nötig.

    Quelle: westphalmanagement.de
  • Krankenhäuser in Sachsen: Strukturelle Voraussetzungen für gute Versorgung erfüllt

    5. April 2023

    Der StrOPS-Report des Medizinischen Dienstes Sachsen präsentiert die Ergebnisse der Strukturprüfungen in Sachsens Krankenhäuser aus den Jahren 2021 und 2022. Zusätzlich ergab die ausgewertete Befragung der Mitarbeitenden der Krankenhäuser, dass die Herausforderung, ein neues Prüfsystem innerhalb kurzer Zeit einzuführen und umzusetzen, in kollegialer Zusammenarbeit gemeistert wurde...

    Quelle: md-sachsen.de
  • Welche neuen Regeln gibt die Prüfverfahrensvereinbarung vor?

    30. März 2023

    kma-Podcast „Die Paragraphenreiter

    In der aktuellen Podcast-Folge steht die neue Prüfverfahrensvereinbarung im Mittelpunkt. Welche Regeln und Fristen gelten beim Rechnungsprüfungsverfahren zwischen Medizinischem Dienst und Kliniken? Frank Sarangi und Vera Keisers haben die Antworten...

  • IDW

    AOP-Vertrag auf dem Prüfstand: DGIM kritisiert mangelnde Berücksichtigung von Kontextfaktoren und fordert Einbindung

    29. März 2023

    Seit Jahresbeginn gilt ein neuer Vertrag für ambulantes Operieren (AOP), der zahlreiche Eingriffsarten, die bislang stationär im Krankenhaus durchgeführt wurden, in den ambulanten Sektor verlagert. Die Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin e.V. (DGIM) begrüßt Maßnahmen zur Ambulantisierung und Optimierung der Versorgung. Allerdings berücksichtigt der Vertrag in der Entscheidungsfindung für oder wider eine ambulante Behandlung unter anderem Kontextfaktoren sowie individuelle Wünsche der Patientinnen und Patienten unzureichend, kritisiert die Fachgesellschaft gemeinsam mit den internistischen Schwerpunktgesellschaften in einer aktuellen Stellungnahme...

    Quelle: idw-online.de
  • MDB: Begutachtungsleitfaden DRG - Version 2023

    28. März 2023

    Im Zuge der Überarbeitung des Begutachtungsleitfadens für die Version 2023 wurden wie jedes Jahr die begutachtungsrelevanten Neuregelungen des Fallpauschalenkatalogs 2023 in die entsprechenden Kapitel integriert. Zusätzlich wurden die Kapitel gestrafft, um die Anwenderfreundlichkeit zu verbessern...

    Quelle: md-bund.de; MD
  • Kodierleitfaden für die Hämatologie/Onkologie 2023

    Dr. Markus Thalheimer
    medhochzwei Verlag
    9. März 2023 06:02 Uhr

    Kodierleitfaden für die Hämatologie/Onkologie 2023

    Dr. Markus Thalheimer
    • medhochzwei Verlag
    • ISBN-13: 978-3862169382
    • ISBN-10: 3862169383
    • 20. Auflag
    • 400 Seiten
    • Erscheinungsjahr 2023
    29,00 €

    Auch 2023 bringt für die Hämatologie/Onkologie wie jedes Jahr wichtige Veränderungen im DRG-System. Der vorliegende, in der 20. Auflage erneut komplett überarbeitete Leitfaden beleuchtet sämtliche für die Kodierung hämatologischer und onkologischer Fälle relevanten Themen. Neben der Kodierung solider Tumore werden auch die hämatologischen Erkrankungen ausführlich besprochen.

    Sowohl die autologe als auch die allogene Stammzelltransplantation sowie die CAR-T-Zelltherapie werden von der Gewinnung der Stammzellen bis zur Abbildung der Langzeitkomplikationen im DRG-System ausführlich dargestellt. Wie jedes Jahr gibt es Anpassungen des Zusatzentgeltkatalogs an die Neuerungen und Preisveränderungen am Markt. Die für die Hämatologie relevanten Zusatzentgelte und NUBs werden systematisch erläutert. Im Kapitel Gerinnung werden die Gerinnungsstörungen sowie die Vergütung von Gerinnungsfaktoren erklärt. ...

  • MOHR

    BSG zu 'Kodierung von mehreren OPS-Kodes'

    9. März 2023

    Rechtsanwalt Friedrich W. Mohr | Fachanwalt für MedizinRecht

    Die Kodierung von Prozeduren knüpft nach den Deutschen Kodierrichtlinien an den vom jeweiligen OPS-Kode definierten Eingriff an und nicht an das mit der Behandlung insgesamt verfolgte Ziel. Für die Kodierung ist maßgeblich, ob eine eigenständige Prozedur durchgeführt wurde oder lediglich eine Komponente einer anderen Prozedur. Dies richtet sich letztendlich nach den Regeln der ärztlichen Kunst für die Ausführung des jeweiligen, durch den OPS-Kode konkret definierten, Behandlungsverfahrens. BSG , Urteil vom 24. 01. 2023, AZ B 1 KR 6/22, R...

    Quelle: medizinrecht-ra-mohr.de
  • Kodierleitfaden für die Intensivmedizin 2023

    Markus Thalheimer, F. Joachim Meyer, Claus-Peter Kreutz, Raffi Bekeredjian
    medhochzwei Verlag
    8. März 2023 03:06 Uhr

    Kodierleitfaden für die Intensivmedizin 2023

    Markus Thalheimer, F. Joachim Meyer, Claus-Peter Kreutz, Raffi Bekeredjian
    • medhochzwei Verlag
    • ISBN-13: 978-3862169405
    • ISBN-10: 3862169405
    • 16. Aufl.
    • 300 Seiten
    • Erscheinungsjahr 2023
    29,00 €

    Erneut liegt der erfolgreiche und praxisnahe Kodierleitfaden für die Kodierung der internistischen Intensivmedizin für das Jahr 2023 vor. Die Abbildung komplexer Fälle im DRG-System wird anhand von Definitionen, Hitlisten und Beispielen anschaulich durch das erfahrene Autoren-Team erklärt. Der Leitfaden stellt nicht nur für die Intensivmedizin wichtige Diagnosen und Prozeduren dar, sondern beschreibt auch ausführlich die Kodierung der Beatmung und der intensivmedizinischen Komplexbehandlung und deren Zusammenspiel. ...

  • Kodierleitfaden für die Kardiologie 2023

    Lutz Frankenstein, Täger Tobias
    medhochzwei Verlag
    7. März 2023 05:08 Uhr

    Kodierleitfaden für die Kardiologie 2023

    Lutz Frankenstein, Täger Tobias
    • medhochzwei Verlag
    • ISBN-13: 978-3862169429
    • ISBN-10: 3862169421
    • 18. Editio
    • 220 Seiten
    • Erscheinungsjahr 2023
    29,00 €

    Die Neuauflage des erfolgreichen Kodierleitfadens für die Kardiologie mit sämtlichen Veränderungen für das Jahr 2023 durch das bewährte Autoren-Team. Erneut bieten ausführliche Zusammenstellungen der möglichen Kodiervarianten und zahlreiche Hinweise zur richtigen Kodierung eine Hilfestellung bei der korrekten Verschlüsselung kardiologischer Fälle.

    • Mit den Anpassungen für das Jahr 2023, zahlreichen Beispielen und Kodiervorlagen
    • Mit Verweis auf die aktuellen FoKA- und MDK-Empfehlungen
    • Laienverständliche Verknüpfung von Medizin und Kodierung
    • Tipps und Beispiele in Tabellen- und Listenform
  • MD

    SEG 4-Kodierempfehlung 612 ergänzt

    23. Februar 2023

    Die sozialmedizinische Expertengruppe „Vergütung und Abrechnung“ (SEG 4) hat die Datenbank Kodierempfehlungen aktualisiert.

    Wie wirkt sich der fehlende Horovitz-Index auf die Berechnung des SAPS II Scores aus?

    Laut Dokumentationsvorgaben des BfArM für die Berechnung des SAPS II-Scores gilt für die Ermittlung des Horovitz-Index: „Der PaO2 wird arteriell oder kapillär bestimmt und nicht anhand der Pulsoxymetrie kalkuliert.“ Eine Abschätzung oder Kalkulation des PaO2 ist bei fehlender arterieller oder kapillärer Blutgasanalyse daher nicht möglich...

    Quelle: medizinischerdienst.de
  • WÖLK

    Ärztliche Aufklärung und Einwilligung ohne Bedenkzeit?!

    21. Februar 2023

    RA Dr. Florian Wölkam 

    Immer wieder wird bzgl. der ärztlichen Aufklärung auf die notwendige Bedenkzeit des Patienten zur Wirksamkeit der erteilten Einwilligung hingewiesen. Die Hinweise auf die „zwingende“ sog. 24-Stunden-Regel vor Durchführung der Operation halten sich hartnäckig.

    Umso erfreulicher ist, dass der BGH in seiner Entscheidung vom 20.12.2022 (- III ZR VI ZR 375/21 -) die Grundsätze der zeitlichen Gestaltung der Aufklärung noch einmal deutlich gemacht hat...

    Quelle: medizinrecht.ra-glw.de
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